Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Einzelmaßnahmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschoßdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Austausch von Fenstern, Außentüren: Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung: Einbau, der Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Netzdienlichkeit der technischen Anlagen von Wohngebäuden "Efficiency Smart Home"
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems, die die Energieeffizienz des Systems erhöhen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das FKG stockt bei einer energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf. Gleichzeitig ist der bewilligte BEG-Antrag Fördervoraussetzung.
- Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen ist möglich. Bei Dämmung der Gebäudehülle auch mit der Bonusmaßnahme Nachwachsende Rohstoffe.
- Die Förderung im FKG beträgt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
- 2.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 3.700 Euro für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
- 5.700 € für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten.
- Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
- Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Sanierung Nichtwohngebäude | Fensteraustausch | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie | Wärmepumpe | Wärmepumpen | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung