Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Einzelmaßnahmen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschoßdecken und Bodenflächen) sowie die Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren: Erneuerung, der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung: Einbau, der Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, Netzdienlichkeit der technischen Anlagen von Wohngebäuden "Efficiency Smart Home"
  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems, die die Energieeffizienz des Systems erhöhen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Das FKG stockt bei einer energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf. Gleichzeitig ist der bewilligte BEG-Antrag Fördervoraussetzung.
  • Gefördert werden 15 Prozent der förderfähigen Kosten für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik.
  • Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen ist möglich. Bei Dämmung der Gebäudehülle auch mit der Bonusmaßnahme Nachwachsende Rohstoffe.
  • Die Förderung im FKG beträgt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
    • 2.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
    • 3.700 Euro für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
    • 5.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Dachdämmung | Kellerdeckendämmung | Sanierung Nichtwohngebäude | Fensteraustausch | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Hausautomation | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie | Wärmepumpe | Wärmepumpen | Brennstoffzellen-Heizung | Nahwärme / Fernwärme | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

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