Förderprogramm: Stadt Konstanz - Wohnungsbauförderprogramm (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Die Stadt Konstanz fördert Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern mit einmaligen und laufenden Zuschüssen

  • beim Erwerb eines bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatzes für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser und
  • bei erstmaligen Abschluss eines Erbbauvertrages zu einem bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatz für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser.
Eine Förderung erfolgt ausdrücklich nur beim Kauf bzw. bei der Erbbaurechtsbestellung an Baugrundstücken der Stadt Konstanz oder der Spitalstiftung Konstanz in Konstanz (einschl. Ortsteile Litzelstetten, Dingelsdorf und Dettingen-Wallhausen).

Die Förderung ist an die Eigennutzung des zugehörigen Baugrundstücks für Wohnzwecke gebunden. Die Vermietung von insgesamt flächenmäßig untergeordneten Einheiten (z. B. Einliegerwohnungen) an Dritte ist dabei förderunschädlich.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung besteht aus einer einmaligen Förderung bei Vertragsabschluss und aus laufenden jährlichen Zuschüssen in den Folgejahren ab Einzug in das betreffende Wohngebäude.
  • Die einmalige Förderung wird mit notarieller Beurkundung des Kauf bzw. Erbbauvertrages zwischen dem Antragstellenden und der Stadt Konstanz bzw. der Spitalstiftung Konstanz gewährt.
  • Die einmalige Basisförderung beträgt – unabhängig von der Kinderzahl – 4.000 Euro pro Familie (einschl. Alleinerziehende/r mit Kinder). Für jedes zum Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung im Haushalt des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragstellende Kindergeld bezieht, erhöht sich die einmalige Förderung um 2.000 Euro pro Kind.
  • Die laufende jährliche Förderung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Kalenderjahr des Einzugs der/des Antragstellenden in das auf dem Baugrundstück errichtete Wohnhaus. Sie endet in jedem Fall spätestens 10 Kalenderjahre nach dem durch das Melderegister ausgewiesenen Zeitpunkt des Einzugs.
  • Die laufende Förderung beträgt jährlich 1.000 Euro pro Kind für jedes im Haushalt der/des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragstellende Kindergeld bezieht.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Konstanz
Hochbau- und Liegenschaftsamt
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon: 07531/900-578
Fax: 07531/900-555
E-Mail-Adresse: Donatella.Prizio@konstanz.de
Internet: www.stadt.konstanz.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe

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