Förderprogramm: Stadt Konstanz - Wohnungsbauförderprogramm (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Die Stadt Konstanz fördert Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern mit einmaligen und laufenden Zuschüssen
- beim Erwerb eines bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatzes für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser und
- bei erstmaligen Abschluss eines Erbbauvertrages zu einem bislang unbebauten städtischen oder spitälischen Bauplatz für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenwohnhäuser.
Die Förderung ist an die Eigennutzung des zugehörigen Baugrundstücks für Wohnzwecke gebunden. Die Vermietung von insgesamt flächenmäßig untergeordneten Einheiten (z. B. Einliegerwohnungen) an Dritte ist dabei förderunschädlich.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Familien mit Kindern, junge Familien (auch ohne Kinder) und Alleinerziehende mit Kindern.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung besteht aus einer einmaligen Förderung bei Vertragsabschluss und aus laufenden jährlichen Zuschüssen in den Folgejahren ab Einzug in das betreffende Wohngebäude.
- Die einmalige Förderung wird mit notarieller Beurkundung des Kauf bzw. Erbbauvertrages zwischen dem Antragstellenden und der Stadt Konstanz bzw. der Spitalstiftung Konstanz gewährt.
- Die einmalige Basisförderung beträgt – unabhängig von der Kinderzahl – 4.000 Euro pro Familie (einschl. Alleinerziehende/r mit Kinder). Für jedes zum Zeitpunkt der Vertragsbeurkundung im Haushalt des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragsteller*in Kindergeld bezieht, erhöht sich die einmalige Förderung um 2.000 Euro pro Kind.
- Die laufende jährliche Förderung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Kalenderjahr des Einzugs des Antragstellenden in das auf dem Baugrundstück errichtete Wohnhaus. Sie endet in jedem Fall spätestens 10 Kalenderjahre nach dem durch das Melderegister ausgewiesenen Zeitpunkt des Einzugs.
- Die laufende Förderung beträgt jährlich 1.000 Euro pro Kind für jedes im Haushalt des Antragstellenden lebende eigene Kind (gleicher Hauptwohnsitz), welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und für das der/die Antragsteller*in Kindergeld bezieht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Konstanz
Hochbau- und Liegenschaftsamt
Untere Laube 24
78462 Konstanz
Telefon: 07531/900-578
Fax: 07531/900-555
E-Mail-Adresse: Donatella.Prizio@konstanz.de
Internet: www.stadt.konstanz.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Pelletheizung mit Niedertemperaturtechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe