Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Sanierungsstandards
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden die einen Effizienzhaus-Standard des FKG erreichen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung im FKG ist an eine Förderung aus der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ gebunden. Es gelten die Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG WG.
- Die Zuschüsse zu den Maßnahmen werden nach festgelegten Fördersätzen berechnet. Folgende Förder- und Höchstsätze werden gewährt:
- EH 40: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
- EH 40 EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
- EH 55: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
- EH 55 EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
- EH Denkmal: Fördersatz 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
- EH Denkmal EE: Fördersatz FKG 20 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro.
- Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen ist möglich. Bei Dämmung der Gebäudehülle auch mit der Bonusmaßnahme Nachwachsende Rohstoffe.
- Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
- Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Fernwärme | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Smart Home / Hausautomation