Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Sanierungsstandards (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung von Wohngebäuden die einen Effizienzhaus-Standard des FKG erreichen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer*innen sowie diesen gleichgestellte Personen (z. B. Erbbaurechtsnehmer*innen, Nießbrauchsberechtigte Personen) des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung im FKG ist an eine Förderung aus der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)“ gebunden. Es gelten die Förderbedingungen und Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG WG.
  • Die Zuschüsse zu den Maßnahmen werden nach festgelegten Fördersätzen berechnet. Folgende Förder- und Höchstsätze werden gewährt:
    • EH 40: Fördersatz FKG 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH 40 EE: Fördersatz FKG 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
    • EH 55: Fördersatz FKG 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH 55 EE: Fördersatz FKG 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro
    • EH Denkmal: Fördersatz 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 120.000 Euro
    • EH Denkmal EE: Fördersatz FKG 10 Prozent, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit 150.000 Euro.
  • Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für BEG-gekoppelte Maßnahmen ist möglich. Bei Dämmung der Gebäudehülle auch mit der Bonusmaßnahme Nachwachsende Rohstoffe.
  • Die Förderung im FKG beträgt 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
    • 2.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
    • 3.700 Euro für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
    • 5.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten.
Kumulierung:
  • Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
  • Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Einbau Solarthermieanlage | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Nahwärme / Fernwärme | Fernwärme | Wärmepumpe | Sanierung Nichtwohngebäude | Wärmepumpen | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Hydraulischer Abgleich | Austausch der Zirkulationspumpe | Dämmung von Heizungsrohren | Hausautomation | Brennstoffzellen-Heizung

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