Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Soziale Wohnraumförderung, Sanierung, Modernisierung und Erweiterung von Mietwohnraum (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Maßnahmen im nicht gebundenen Wohnungsbestand, wenn sie
- den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Gebäudes nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken,
- der Barrierereduzierung oder dem altengerechten Umbau dienen,
- zur Umwandlung von Räumen führen, die bisher anderen als Wohnzwecken dienten (einschließlich Dachgeschossausbau) oder
- durch Aufstockung bestehender Gebäude neuen Wohnraum schaffen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, deren Bonität gegeben ist, sowie Kommunen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch Darlehen und Zuschüsse. Förderfähig sind bis zu 100 Prozent der angemessenen Kosten, höchstens jedoch:
- Sanierung pro m² Wohnfläche: Höchstbetrag 2.000 Euro, davon 300 Euro als Zuschuss
- Modernisierung pro m² Wohnfläche: Höchstbetrag 1.000 Euro, davon 225 Euro als Zuschuss
- Teilmodernisierung pro m² Wohnfläche: Höchstbetrag 500 Euro, davon 150 Euro als Zuschuss.
- Sofern durch Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockung bestehender Gebäude neuer Wohnraum geschaffen wird, gibt es keine pauschale Kostenhöchstgrenze.
- Der Zuschuss beträgt je nach energetischem Standard 400 Euro oder 500 Euro je m² neu geschaffener Wohnfläche.
- Der Zuschuss und das Baudarlehen dürfen die förderfähigen Kosten und die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Der Zuschuss kann nur in Kombination mit dem Baudarlehen beantragt werden.
- Die Dauer der Zweckbindung beträgt insgesamt 25 Jahre bei Sanierung, 15 Jahre bei Modernisierung bzw. 10 Jahre bei Teilmodernisierung.
- Vereinbarung einer Miete von maximal 5,40 Euro bis 6,25 Euro pro m² mtl. (nach Regionalstufen) je für die Dauer von 4 Jahren ab Bezugsfertigkeit. Erhöhung der Nutzungsentgelte ab dem 5. Jahr nach Bezugsfertigkeit bis zu 6,00 Prozent alle drei Jahre bis zum Ende der Zweckbindung zulässig.
- Die Zinsen betragen 0 Prozent bis zum Ende des 20. Jahres nach Bezugsfertigkeit, ab dem 21. Jahr nach Bezugsfertigkeit beträgt der Zins für die Restlaufzeit entsprechend vertraglicher Vereinbarungen 2,5 Prozent.
Kontakt zur Antragstelle:
Investitionsbank Schleswig-Holstein,
Betratungszentrum Flensburg, Kiel,
Lübeck und Norderstedt
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-3530, -5003
Fax: 0431/9905-33 83
E-Mail-Adresse: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | BHKW | Altersgerecht Umbauen