Förderprogramm: Saarland - Saarländische Wohnraumförderung - Modernisierung von Mietwohnraum (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Mietwohnungen, welche nach der Modernisierung mindestens 30 Jahre zu Wohnzwecken dienen. Förderbar sind u.a.:

  • Einbau von Wärmedämmfenstern
  • Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Dächern, Kellerdecken oder nicht ausgebauten Dachräumen (oberste Geschossdecke)
  • Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umrüstung und Umstellung der Heizungsanlage (Einbau von Mess- und Regeltechnik, Wärmedämmung der Heizrohre)
  • Anschluss an Fernwärmeversorgung
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung
  • Einbau von Wärmepumpen, Solaranlagen und Biogasanlagen
  • Einbau von Kalt- und Warmwasserzählern
  • Kosten für Instandsetzungen, die durch Maßnahmen der Modernisierung verursacht wurden.
  • Verbesserung der Erreichbarkeit der Wohnungen (Einbau von Rampen oder Aufzügen)
  • Rollstuhlgerechter Umbau von Wohnungen (Grundrissänderungen)
  • Barrierefreie Umgestaltung des Bades (Einbau bodengleicher Dusche, Schaffung notwendiger Bewegungsflächen).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Förderkredit beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 80.000 Euro je Wohneinheit und maximal 90.000 Euro je Wohneinheit für Herstellung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040-2 (ohne Anforderung "R").
  • Der förderbare Aufwand je Wohnung muss mindestens 12.500 Euro betragen.
  • Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen muss sichergestellt sein.
  • Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird, d.h. die Finanzierung der Gesamtkosten muss gesichert sein und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen.
  • Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre und ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens.
  • Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 Prozent.
  • Es wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent bei Barrierereduzierung bzw. in Höhe von 20 Prozent bei Barrierefreiheit gewährt.
  • Die tilgungsfreie Zeit beträgt ein Jahr.
  • Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlich gleich bleibenden Raten (Zins- und Tilgungszahlung).
Kumulierung:
  • Fördermittel aus nicht-öffentlich bezuschussten Programmen können bei Wohnraumbeschaffungsmaßnahmen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • Bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Förderung nicht möglich, wenn die Wohnung bereits in einem früheren Modernisierungsprogramm gefördert wurde oder für die gleiche Maßnahme Fördermittel des Landes aus einem anderen Modernisierungsprogramm in Anspruch genommen werden sollen.

Kontakt zur Antragstelle:

SIKB - Saarländische
Investitionskreditbank AG
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/3033-333
Fax: 0681/3033-5444
E-Mail-Adresse: wohnungsbau@sikb.de
Internet: www.sikb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Ministerium der Finanzen
Referat D/3, Wohnungsbauförderung
Am Tummelplatz 7
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-2613
Fax: 0681/501-1590
Internet: www.saarland.de/mfw/DE/home/home_node.html

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Altersgerecht Umbauen | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Dämmung von Heizungsrohren | Hausautomation | Brennstoffzellen-Heizung

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