Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Instandsetzung/Modernisierung von Miet-/Genossenschaftswohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die
- in Gemeinden belegen sind, die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind.
- älter als 10 Jahre sind, bei später fertig gestellten Wohngebäuden Förderung von baulichen Maßnahmen, die der Heizenergieeinsparung dienen, zur CO2/SO2-Minderung führen oder zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, deren Grundstücke mit Miet- und Genossenschaftswohnungen bebaut sind, vorrangig Eigentümer*innen, die Rückbaumaßnahmen im Rahmen des Programms „StadtumbauOst“ durchführen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 500 Euro/Wohnfläche (30.000 Euro/Wohnung)
- Die Kosten des Darlehens werden am Bewilligungstag festgelegt, sie liegen 0,5 Prozent über dem Zinssatz des KfW-Programms 151 (Energieeffizient Sanieren - Kredit, Zinsbindung 10 Jahre).
- Das Darlehen wird für die Dauer von mindestens einem Jahr bis zu höchstens drei Jahren nach Auszahlung tilgungsfrei gewährt. Ab dem der Tilgungsfreistellung folgendem Jahr ist das Darlehen mit 3 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge zu tilgen.
- Es werden ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent und laufende Verwaltungskosten von 0,65 Prozent vom jeweiligen Restkapital (mindestens 0,3 Prozent vom Ursprungskapital) fällig.
- Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Darlehensvertrages in 2 Raten: 1. Rate in Höhe von 50 Prozent, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist, 2. Rate in Höhe von 50 Prozent nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme.
Kontakt zur Antragstelle:
Landratsämter der Kreise und
Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Silke Schmeling, Annette Ahrens
Telefon: 0385/6363-1345, -1334
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: silke.schmeling@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Heizungserneuerung ohne Energieträgerwechsel | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz)