Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung von Miet-/Genossenschaftswohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind bauliche Maßnahmen zur Modernisierung von Wohnungen in Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
- Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken sowie
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen.
- Zuwendungsfähige Maßnahmen sind auch:
- der Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik sowie
- die Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt können natürliche und juristische Personen sein, die Eigentümer*innen von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen in Mecklenburg-Vorpommern sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Das Darlehen beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.500 Euro je Quadratmeter (m²) Wohnfläche und ist auf einen Höchstbetrag von 120.000 Euro je Wohnung begrenzt. Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
- Bei nachgewiesenem Bedarf an einer barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnung gemäß DIN 18040-2:2011-09 beträgt das Darlehen bis zu 80 Prozent der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich aufgrund der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben ein Darlehensbetrag von weniger als 20.000 Euro errechnet.
- Für die Daue der Laufzei der Darlehen sind ab Fertigstellung der baulichen Maßnahmen je angefangene 80.000 Euro Zuwendungsbetrag Belegungsbindungen an einer durchschnittlich großen Wohnung im Zuwendungsobjekt zu begründen.
Kontakt zur Antragstelle:
Landratsämter der Kreise und
Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Silke Schmeling, Annette Ahrens
Telefon: 0385/6363-1345, -1334
Fax: 0385/6363-139
E-Mail-Adresse: silke.schmeling@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Fassadendämmung | Fensteraustausch | Dämmung der oberen Geschossdecke | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Hausautomation | Kauf einer Ladestation | Erneuerbare Energien Hybridheizung