Förderprogramm: Hamburg - Erneuerbare Wärme, Modul Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Biomasse-Verbrennungsanlagen: Pelletfeuerungen, Holzhackschnitzelfeuerungen und Verbrennungsanlagen mit anderen biogenen Brennstoffen als Energieträger
- Wärmepumpen: im Neubau Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen sowie im Bestand Luft/Wasser-Wärmepumpen, Sole/Wasser-Wärmepumpen, Wasser/Wasser-Wärmepumpen. Des Weiteren wird im Bestand der Ersatz bestehender Heizkörper durch Niedertemperatur-Heizkörper bei gleichzeitiger Installation einer Wärmepumpe gefördert.
- Wärmeverteilnetze: Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Wärmeverteilnetzen, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Wärme dienen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Modul Bioenergie
- Biomasse-Verbrennungsanlagen: 45 Euro je kW Nennwärmeleistung bis 500 kW
- Größere Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen: Festlegung des Zuschusses im Einzelfall
- Modul Wärmepumpen
- Für elektrisch betriebene Wasser/Wasser-Wärmepumpen und elektrisch betriebene Sole/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 100 Euro je kW Wärme-Nennleistung, mindestens jedoch 4.200 Euro.
- Für elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpen beträgt der Zuschuss 75 Euro je kW Wärme-Nennleistung, mindestens jedoch 3.000 Euro.
- Für Wärmepumpen mit einer Wärme-Nennleistung von mehr als 500 kW wird die Höhe des Zuschusses im Einzelfall festgelegt.
- Modul Wärmeverteilnetze: Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der notwendigen Investitionskosten (Förderbedingungen siehe Richtlinie).
- Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich bei der anteiligen Förderung derselben förderfähigen Investitionskosten infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.
- Die Summe aller öffentlichen Zuschüsse darf bezogen auf dieselben förderfähigen Kosten einen Anteil von 80 Prozent nicht überschreiten. Dabei darf die Summe von Förderzusagen (Zuschüsse und Darlehen) die förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Biomasseheizung | Energienetze | Wärmepumpe | Wärmepumpen | Strom-Wärmepumpe