Förderprogramm: Hamburg - Erneuerbare Wärme, Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Installation, der Ersatz und die Erweiterung von Solarthermieanlagen mit mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche sowie der Austausch von Heizungsanlagen (Biomasseanlagen) bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage.
- Das Monitoring der geförderten Solaranlage ist verpflichtend und wird zusätzlich gefördert.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümer*innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Zuschuss für Solarthermieanlagen ≥20 m² Bruttokollektorfläche: Der Zuschuss beträgt je angefangenen m² Bruttokollektorfläche 100 Euro (im Neubau 75 Euro) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung und 200 Euro (im Neubau 150 Euro) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
- Zuschuss für Monitoring bei solarthermischen Anlagen: Der Zuschuss beträgt 2.000 Euro bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 m² bis einschließlich 100 m² bzw. 3.000 Euro bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 100 m² bis einschließlich 200 m². Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größerals 200 m² erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
- Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen: Der Austausch von fossil befeuerten heizungstechnischen Wärmeerzeugern durch Biomasseanlagen (vollautomatisch beschickte Holzkessel für Pellets und Holzhackschnitzel, Scheitholzvergaserkessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche und Anschluss an eine Zentralheizung) bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung wird wie folgt gefördert:
- 90 Euro je angefangene m² Bruttokollektorfläche für Biomasseanlagen bis einschließlich 100 kW, höchstens jedoch 7.500 Euro
- 120 Euro je angefangene m² Bruttokollektorfläche für den Anschluss an ein Wärmeverteilnetz, höchstens jedoch 10.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 040/24846-208
Fax: 040/24846-56-129
E-Mail-Adresse: energie@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Solarthermie für Warmwasser | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Biomasseheizung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Energienetze | Heizungsmodernisierung | Hackschnitzel-Heizung | Solarthermie | Scheitholzheizung