Förderprogramm: Hamburg - Wärmeschutz im Gebäudebestand (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen bei Wohngebäuden, deren Beugenehmigung älter als 20 Jahre ist:

  • Außendämmung der Außenwände
  • Innendämmung der Außenwände an Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz
  • Kerndämmung zweischaliger Außenwände
  • Dämmung und Kellerdecke/- sohle und der obersten Geschoßdecke
  • Dämmung von Steil- und Flachdächern sowie Gauben
  • Einbau von Wärmeschutzfenstern.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Beschreibung des Förderprogramms:

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Mindestfördersumme liegt bei 500 Euro (Bagatellgrenze).

Fördervariante Bauteilverfahren: Der Zuschuss je m² zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche beträgt bei:

  • Außendämmung Außenwände: 25,10 Euro/m²
  • Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung): 19,40 Euro/m²
  • Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 3,80 Euro/m²
  • Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich: 6,30 Euro/m²
  • Dämmung der obersten Geschossdecke: 6,30 Euro/m²
  • Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung: 9,50 Euro/m²
  • Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 33,70 Euro/m²
  • Dämmung von Flachdächern: 18,80 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 88,00 Euro/m²
  • Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren: 175 Euro/Stück.
  • Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und mindestens nach Verfahren A durchzuführen.
  • Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (nach VdZ-Verfahren B) verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.
Fördervariante Modernisierungsbonus: Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilenaus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren. Die Förderung erhöht sich um 20 Prozent bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis) bzw. 30 Prozent bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus). Zuschüsse für qualitätsichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:
  • 50 Prozent des Honorars für die Baubegleitung, höchstens jedoch 1.880 Euro für die erste Wohneinheit gefördert. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Höchstbetrag um 112,00 Euro.
  • 75 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
  • 85 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
  • 40 Prozent des Honorars, höchstens jedoch 310,00 Euro für eine Luftdichtheitsmessung. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Höchstbetrag um 56,00 Euro.
  • Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 13 Euro Euro/m² gefördert.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Kumulierung: Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Ergibt sich infolge der Kumulierung von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote über die zulässige Förderquote hinaus, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Claudia von Valtier, Hartmut Junge Sabine Schempp, Carl Schwarz
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme

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