Förderprogramm: Hamburg - Wärmeschutz im Gebäudebestand (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen bei Wohngebäuden, deren Beugenehmigung älter als 20 Jahre ist:
- Außendämmung der Außenwände
- Innendämmung der Außenwände an Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände
- Dämmung und Kellerdecke/- sohle und der obersten Geschoßdecke
- Dämmung von Steil- und Flachdächern sowie Gauben
- Einbau von Wärmeschutzfenstern.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern (bis zu zwei vermieteten Wohneinheiten) und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Mindestfördersumme liegt bei 500 Euro (Bagatellgrenze).
Fördervariante Bauteilverfahren:
Der Zuschuss je m² zusätzlich gedämmter Fläche bzw. erneuerter Fensterfläche beträgt bei:
- Außendämmung Außenwände: 25,10 Euro/m²
- Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz sowie Lage auf der Flurstückgrenze (Überbauung): 19,40 Euro/m²
- Kerndämmung zweischaliger Außenwände: 3,80 Euro/m²
- Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich: 6,30 Euro/m²
- Dämmung der obersten Geschossdecke: 6,30 Euro/m²
- Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung: 9,50 Euro/m²
- Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern: 33,70 Euro/m²
- Dämmung von Flachdächern: 18,80 Euro/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern, Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren: 88,00 Euro/m²
- Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren: 175 Euro/Stück.
- Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und mindestens nach Verfahren A durchzuführen.
- Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 Euro für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (nach VdZ-Verfahren B) verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 Euro.
- 50 Prozent des Honorars für die Baubegleitung, höchstens jedoch 1.880 Euro für die erste Wohneinheit gefördert. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Höchstbetrag um 112,00 Euro.
- 75 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
- 85 Prozent der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
- 40 Prozent des Honorars, höchstens jedoch 310,00 Euro für eine Luftdichtheitsmessung. Für jede weitere Wohneinheit erhöht sich der Höchstbetrag um 56,00 Euro.
- Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird mit 13 Euro Euro/m² gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Claudia von Valtier, Hartmut Junge Sabine Schempp, Carl Schwarz
Telefon: 040/24846-470
Fax: 040/24846-432
E-Mail-Adresse: wsg@ifbhh.de
Internet: www.ifbhh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fensteraustausch