Förderprogramm: Bremen - Modernisierungskredite für Mietwohnungen (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Das sind Gebiete, die nach der Wohnungsbaukonzeption besondere Bedeutung haben, z. B. Innenstadt oder innenstadtnahe Lagen, Baulücken, Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Gebiete der Programme Wohnen in Nachbarschaften/Die soziale Stadt und Gewerbe- oder ggf. Industriebrachen.
- Die Förderung wird für belegungs- und mietbindungsfreie Wohnungen, die älter als 25 Jahre sind, gewährt.
- Das Energieniveau soll nach der Modernisierung mindestens dem des KfW-Effizienzhauses 115 entsprechen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen.
- Die Antragstellung muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen erfolgen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen in Höhe von bis zu 55.000 Euro pro Wohneinheit und und einem Kostenzuschuss von 15.000 Euro, höchstens jedoch bis zu 80 Prozent der anerkannten Modernisierungskosten.
- Eigenleistung ist in Höhe von mindestens 15 Prozent der Modernisierungskosten erforderlich.
- Das Darlehen ist für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich um bis zu 2 Prozent gegenüber dem Marktzins verbilligt. Ab dem 21. Jahr wird das Darlehen marktüblich verzinst.
- Die Tilgung beträgt in den ersten 10 Jahren jährlich 1 Prozent, ab dem 11. Jahr jährlich 2 Prozent und ab dem 21. Jahr jährlich mindestens 4 Prozent jeweils zuzüglich ersparter Zinsen.
- Das Förderdarlehen kann auf Antrag in Höhe von bis zu 50 Prozent der Darlehenssumme ausgezahlt werden, wenn ein Bautenstand von 60 Prozent erreicht ist und nachgewiesen wird.
- Die Anfangsmiete darf auch für wohnende Mieter*innen höchstens 5,60 Euro je m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt), bei Erreichen des KfW-100-Standards darf die Miete höchstens 6,00 Euro je m² betragen. Die Dauer der Zweckbestimmung beträgt 20 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-83573
E-Mail-Adresse: foerderlotse@bab-bremen.de
Internet: www.bab-bremen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Einbau Solarthermieanlage | Hausautomation | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Altersgerecht Umbauen | Wärmepumpe | Fensteraustausch