Förderprogramm: Bremen - Modernisierungskredite für Mietwohnungen (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Modernisierung von Mietwohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen von Mietwohnungen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt mit einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von bis zu 150.000 Euro und einem Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 35.000 Euro je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 v.H. der anerkannten Modernisierungskosten.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom erreichten EH-Standard. Der EH-85 Standard ist in jedem Fall zu erreichen, ein besserer Standard berechtigt zur Inanspruchnahme eines höheren Zuschusses, siehe Richtlinie.
  • Die Förderdarlehen werden vom Zeitpunkt der Vollauszahlung für 10 Jahre zinsfrei gestellt, bei einer 10 Jährigen Belegungsbindung. Optional ist eine Verlängerung der Zinsbindung auf 20 Jahre möglich.
  • Eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 15 v. H. der Modernisierungskosten muss erbracht werden.
  • 20 Prozent der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
Kumulierung: Die gleichzeitige Förderung mit anderen, auch bremischen Mitteln im Sinne des WoFG ist zulässig. Darlehen aus Förderprogrammen der KfW sollen soweit möglich in Anspruch genommen werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-40
E-Mail-Adresse: foerderlotse@bab-bremen.de
Internet: www.bab-bremen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Nahwärme / Fernwärme | Einbau Solarthermieanlage | Hausautomation | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Altersgerecht Umbauen | Wärmepumpe | Fensteraustausch | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme

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