Förderprogramm: Baden-Württemberg - Eigentumsfinanzierung BW – Z15-Darlehen, Basisförderung (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden zur Selbstnutzung:
- Naubau: selbstgenutzter Neubau (bis zu vier Jahre alt) inklusive Grundstück und Außenanlage
- Gebrauchterwerb: gebrauchtes Eigenheim (vier Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Baumaßnahmen (Modernisierungen und wertsteigernde Umbauarbeiten)
- Änderung und Erweiterungsmaßnahmen von bestehenden Immobilien: Ausbau nicht genutzter Flächen (z. B. Dachgeschoss), Erweiterung (z. B. Anbau, Aufstockung) und Umwandlung von Räumen, die bisher nicht zu Wohnzwecken dienten.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare, Alleinerziehende, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften.
- Antragsberechtigt sind nur der oder die Eigentümer*in bzw. Erwerbende der Immobilie. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Mit dem Darlehen der Basisförderung können maximal die Gesamtkosten des Vorhabens abzüglich der erforderlichen Eigenleistungen finanziert werden. Zusätzlich gelten nachfolgend genannte Obergrenzen, die von der Art der geförderten Maßnahme und der Haushaltsgröße abhängen:
- Sockelbetrag: 209.000 Euro
- 1 minderjähriges Kind im Haushalt: 255.000 Euro
- 2 minderjährige Kinder im Haushalt: 300.500 Euro
- 3 minderjährige Kinder im Haushalt: 335.000 Euro
- 4 minderjährige Kinder im Haushalt: 360.000 Euro
- 5 minderjährige Kinder im Haushalt: 376.000 Euro
- für jedes weitere Kind: 15.000 Euro.
- Die Darlehen werden zu 100 Prozent ausbezahlt.
- Das Land Baden-Württemberg verbilligt die Darlehen der Basisförderung für 15 Jahre.
- Die Darlehenszinsen der Basisförderung werden für 15 Jahre festgeschrieben.
- Die Tilgung der Basisförderung beträgt 2,25 Prozent aus dem Bruttodarlehensbetrag pro Jahr und erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit monatlich in gleichbleibenden Annuitäten.
- Es wird eine Ergänzungsförderung bei weiteren Familienzuwachs von 6.500 Euro gewährt.
- Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes.
- Die Basisförderung- Z15 kann grundsätzlich zusammen mit anderen Förderprogrammen in die Gesamtfinanzierung eingebunden werden. Es gilt der Grundsatz, dass die Fördergelder aus öffentlichen Mitteln die förderfähigen Gesamtkosten des Vorhabens nicht überschreiten dürfen. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums zählt zu den öffentlichen Mitteln.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maßnahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen), auch nicht als Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wohnimmobilien
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Expertenteam Eigentumsförderung
Telefon: 0800 150-3030 (kostenlos)
Fax: 0721/150-1281
E-Mail-Adresse: wohneigentum@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung