Förderprogramm: Bremen - Neubaukredite klassische Wohnraumförderung
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn der Effizienzhaus-Standard 40 oder besser oder der Passivhausstandard eingehalten wird.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form von Darlehen in Höhe von bis zu 135.000 Euro pro Wohneinheit und einen Kostenzuschuss bis 25.000 Euro je Wohneinheit, höchstens jedoch 80 Prozent der Gesamtkosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten).
- Die Hausbank muss eine Verfügbarkeit von mindestens 15 Prozent Eigenanteil bestätigen.
- Das Darlehen ist für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich um bis zu 2 Prozent gegenüber dem Marktzins verbilligt. Ab dem 21. Jahr wird das Darlehen marktüblich verzinst.
- Die Tilgung beträgt in den ersten 10 Jahren jährlich 1 Prozent, ab dem 11. Jahr jährlich 2 Prozent und ab dem 21. Jahr jährlich 4 Prozent jeweils zuzüglich ersparter Zinsen.
- Die Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) darf bei Erreichen Effizienzhaus-Standards 40 maximal 6,80 Euro/m², Passivhaus-Standard max.imal 7,00 Euro/m², bei 1-Zimmer-Apartment zusätzlich 0,70 Euro/m² betragen.
- Die Dauer der Zweckbestimmung beträgt 30 Jahre.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Bremer Aufbau Bank GmbH
Abteilung Wohnraumförderung
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon: 0421/9600-40
E-Mail-Adresse: foerderlotse@bab-bremen.de
Internet: www.bab-bremen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Brennstoffzellen-Heizung | Wärmepumpe | Fernwärme