Förderprogramm: Hessen - Hessen-Darlehen Neubau (Neubau einer selbstgenutzten Immobilie) (Förderkredit)

Was wird gefördert?

  • Das Land Hessen fördert die erstmalige Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Neubau oder Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum.
  • Bevorzugt werden bei der Förderung Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Haushalte mit / ohne Kinder und gemeinschaftliche Wohnprojekte (Wohngruppen). Es gelten Einkommensgrenzen, siehe Richtlinie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Darlehenshöhe richtet sich nach den örtlichen Bodenpreisen: Grundstückwert je m² Boden einschl. Erschließungskosten und Kosten der Herrichtung des Grundstücks bis
    • unter 200 Euro = 90.000 Euro
    • 200 Euro bis unter 250 Euro = 95.000 Euro
    • 250 Euro bis unter 300 Euro = 100.000 Euro
    • 300 Euro bis unter 350 Euro = 105.000 Euro
    • 350 Euro bis unter 400 Euro = 110.000 Euro
    • 400 Euro bis unter 450 Euro = 115.000 Euro
    • 450 Euro bis unter 500 Euro = 120.000 Euro
    • ab 500 Euro = 125.000 Euro.
  • Das Förderdarlehen darf 50 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten und sollte mindestens 50.000 Euro betragen.
  • Bei Gebäuden in Passivhausbauweise oder mit einem vergleichbaren Standard kann das Darlehen um weitere 20.000 Euro erhöht werden.
  • Der Sollzinssatz von 0,60 Prozent p.a. ist auf 20 Jahre festgeschrieben, danach wird das Förderdarlehen zu den dann gültigen marktüblichen Konditionen verzinst.
  • Die Tilgung beträgt 3 Prozent p.a. (nach Vollauszahlung zuzüglich ersparter Sollzinsen).
  • Es wird ein Tilgungsfreijahr gewährt.
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt circa 32 Jahre.
  • Das Förderdarlehen wird in vier Raten zu je 25 Prozent ausgezahlt:
    • nach Fertigstellung der Kellerdecke
    • nach Fertigstellung des Rohbaus
    • nach Anbringung des Innenputzes
    • nach Fertigstellung des Gebäudes einschließlich der für die Funktionsfähigkeit notwendigen sonstigen baulichen Maßnahmen im Außenbereich.
Kumulierung:
  • Für geförderte Maßnahmen dürfen keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes sowie keine weiteren Mittel aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW in Anspruch genommen werden.
  • Zulässig ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von Mitteln der Denkmalpflege, der Städtebauförderungsprogramme und des Dorferneuerungsprogramms sowie der Förderprogramme der KfW für energieeffizientes Bauen.

Kontakt zur Antragstelle:

Zuständige Wohnungsbauförderstelle

Kontakt zum Fördergeber:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstraße 11
63067 Offenbach am Main
Telefon: 0611/774-7333
E-Mail-Adresse: foerderberatunghessen@wibank.de
Internet: www.wibank.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Pflanzenöl-BHKW | Strom-Wärmepumpe

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