Förderprogramm: Stadt Freiburg - Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen, Baustein 1: Gebäudehülle optimal gedämmt (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • 1.Fördermittelberatung und -antragstellung
  • 2. Freiburger Energiesparberatung der Verbraucherzentrale
  • 3. Wärmeschutz von Wohngebäuden
    • Außenwanddämmung
    • Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach)
    • Dämmung der obersten Geschossdecke
    • Dämmung der Kellerdecke
    • Austausch der Fenster und Außentüren.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtigte oder Mieter*innen sind und eine Energiesparmaßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Freiburg realisieren wollen.
  • Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes im Stadtgebiet von Freiburg sein. Gebäude, die nur zum Teil für Wohnzwecke genutzt werden, werden nur entsprechend ihres Wohnflächenanteils gefördert. Falls dieser weniger als 50 Prozent der gesamten Nutzfläche ausmacht, wird das Gebäude nicht gefördert.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • 1. Fördermittelberatung und -antragstellung
    • Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für Einzelmaßnahmen beider KfW oder der L-Bank sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des/der Energieberater*in von pauschal 300 Euro gewährt.
    • Gefördert wird eine Beratung plus Antragstellung für KfW-Effizienzhäuser beider KfW oder der L-Bank sowie bei der Stadt Freiburg für mindestens einen Baustein. Hierfür wird von der Stadt ein Zuschuss zu den Leistungen des/der Energieberater*in von pauschal 600 Euro gewährt.
    • Für Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Zuschüsse um 500 Euro erhöht, bei einer zusätzlichen Erläuterung des Beratungsberichts in der Wohnungseigentümerversammlung oder im Beirat.
  • 2. Kostenlose Energiesparberatung Zuhause A+++
    • Die Stadt Freiburg bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberge.V. allen Freiburger Haushalten eine kostenlose Energiesparberatung bei sich zu Hausean.
    • Für Eigentümer*innen und Privatvermietende mit Interesse an einer energetischen Sanierung bietet die Stadt Freiburg auch den Gebäude-Check der Verbraucherzentrale kostenfrei an.
  • 3. Wärmeschutz von Wohngebäuden
    • Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Wohngebäuden: Außenwanddämmung, Dämmung des Daches (Flachdach oder Steildach), Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Kellerdecke, Austausch der Fenster und Außentüren.
    • Es gelten folgende Fördergrenzen. Die Förderobergrenzen werden ggf. um die Boni für Effizienzhäuser erhöht.
      • Gebäude mit bis zu 2 Wohneinheiten: pro Gebäude 5.000 Euro pro Jahr
      • Sonstige überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude: pro Gebäude 14.000 Euro pro Jahr
      • Förderhöchstbetrag je Antragstellenden: 25.000 Euro pro Jahr
      • Fördermindestbetrag für Baustein 1: pro Gebäude 350 Euro.
    • Bonusregelung für Effizienzhäuser: Die Stadt Freiburg honoriert sehr gute Energiestandards mit einem Bonus gestaffelt nachEffizienzstandard und Anzahl der Wohneinheiten. Die Förderobergrenzen werden dannentsprechend erhöht:
      • KfW Effizienzbonus Denkmal: 1.000 Euro
      • KfW Effizienzhaus 85: 2.500 Euro
      • KfW Effizienzhaus 70: 5.000 Euro
      • KfW Effizienzhaus 55 oder Passivhaus-Standard: 7.000 Euro
      • Sonderbonus für KfW Effizienzhaus-Gebäude: 500 Euro pro Wohneinheit, ab 4 Wohneinheiten maximal 3.000 Euro.
Es können mehrere Anträge stellt werden. Pro Antragstellenden können jährlich maximal 25.000 Euro Fördermittel bewilligt werden. Kumulierung: Die Förderbausteine des Förderprogramms „Klimafreundlich wohnen“ sind beliebig miteinander kombinierbar. Die Kommunalfördermittel können ebenso mit anderen Fördermitteln kumuliert werden soweit dies nicht von anderen Fördergebern ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

Kontakt zur Antragstelle:

Stadt Freiburg im Breisgau
Umweltschutzamt Freiburg
Talstraße 4
79102 Freiburg
Telefon: 0761/201-6188
E-Mail-Adresse: klimawohnen@stadt.freiburg.de
Internet: www.freiburg.de

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Freiburg im Breisgau
Rathausplatz 2
79098 Freiburg
Telefon: 0761/201-0, 0761/201-1111
Internet: www.freiburg.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fensteraustausch

Übersicht über alle Förderprogramme

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