Kältepreis verlängert Bewerbungsfrist

Noch bis 22. Februar 2011 können sich Unternehmen, Organisation und Tüftler aus der Klima- und Kältetechnik für den 3. Kältepreis bewerben.

Ziel des Kältepreises ist es, energieeffiziente Entwicklungen in der Kälte- und Klimatechnik auszeichnen, die zur Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes beitragen.

Kälte- und Klimaanlagen verbrauchen etwa 15 Prozent der Elektroendenergie in Deutschland. Das Sparpotenzial bei gewerblichen Kälteanlagen durch Einsatz von Hocheffizienzkomponenten und -systemen liegt bei durchschnittlich 35 Prozent und ist damit wesentlich größer als in anderen Bereichen.

Um diese Potenziale zu erschließen, hat das Bundesumweltministerium unter anderem den Deutschen Kältepreis ins Leben gerufen.

Es werden Preise in folgenden Kategorien vergeben:

  • klimafreundliche Klimatisierung eines Gewerbegebäudes,
  • klimafreundlicher Einsatz von Kältemaschinen in der Lebensmittelproduktion und
  • klimafreundliche kältetechnische Sonderanwendungen.


Um die neun Förderpreise mit Preisgeldern von insgesamt über 50.000 Euro können sich Unternehmen und Organisationen der Wirtschaft oder Personen mit gewerblich verwertbaren Entwicklungen/Konzepten bewerben. Über die Preisvergabe entscheidet eine vom Bundesumweltministerium berufene Jury aus Fachleuten der Kälte- und Klimatechnik.

Die Ausschreibungsunterlagen mit Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie hier.

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