Hilfe für Ihre Heizkostenabrechnung

Die Heizspiegelkampagne und der Deutsche Mieterbund informieren darüber, was Mieter über ihre Heizkostenabrechnung wissen sollten. Denn: Jede zweite Abrechnung ist falsch! Lesen Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen versenden deutsche Vermieter jedes Jahr an ihre Mieter. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund warnt: „Jede zweite Rechnung ist falsch“. Oft wird der Brennstoffverbrauch falsch berechnet oder die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien ist nicht nachvollziehbar. Sie sind Mieter? Dann sollten Sie Ihre Rechnung Punkt für Punkt prüfen.

Unterstützt werden Sie dabei von der Heizspiegelkampagne und dem Deutschen Mieterbund (DMB): Mit einem Heizgutachten können Mieter ihre Heizkostenabrechnung kostenlos vom Fachmann analysieren lassen. Noch bis zum 31.12.2010 können Sie das Gutachten gratis auf www.heizspiegel.de anfordern. Treten Unstimmigkeiten auf, sollten Sie sich an den örtlichen Mieterverein (www.mieterbund.de) wenden.

Für einen ersten Überblick beantwortet Heizspiegel.de Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Heizkostenabrechnung:

Was kommt auf Haushalte bei der Heizkostenabrechnung für 2010 zu?

Das Heizen mit Öl wurde teurer. Mieter mit einer 70qm-Wohnung müssen im Schnitt mit voraussichtlich 750 Euro Heizkosten rechnen. Das sind 130 Euro mehr als im Vorjahr. Anders sieht es beim Erdgas aus: Dort können sich Mieter wahrscheinlich über circa 60 Euro weniger Heizkosten freuen.

Wie werden die Heizkosten abgerechnet?

Die Abrechnung umfasst einen Zeitraum von einem Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss. Der Vermieter ist verpflichtet, eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.

Können Mieter die Unterlagen einsehen, auf deren Basis der Vermieter die Heizkostenabrechnung erstellt?

Ja. Mieter müssen sich dazu innerhalb von vier Wochen beim Vermieter melden. Sie haben das Recht, bei ihm oder der Hausverwaltung Einsicht in die Belege zu nehmen. Der Vermieter muss erlauben, dass Mieter sich Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Er kann die Belege auch als Fotokopien versenden.

Bis wann muss die Abrechnung im Briefkasten sein?

Die Nebenkosten müssen spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum abgerechnet sein. Wenn dieser Zeitraum bis zum 31.12.2009 geht, muss die Abrechnung also spätestens am 31.12.2010 im Briefkasten sein. Kommt sie später, muss der Mieter nicht nachzahlen.

Weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Heizkostenabrechnung finden Sie auf Heizspiegel.de.

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