Handwerkerausgaben und Nebenkosten lassen sich von der Steuer absetzen
Steuerersparnis von 1.200 Euro pro Jahr möglich / Arbeitsintensive Leistungen wie ein hydraulischer Abgleich lohnen sich besonders
Berlin, 23. Januar 2014. Der Jahresbeginn ist die Zeit der guten Vorsätze – und der Steuererklärung. Die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Meine Heizung kann mehr“ weist darauf hin, dass Arbeitskosten für Handwerker und die Nebenkosten der Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar sind. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Pro Jahr und Haushalt können maximal Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders lohnt sich das bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie einem hydraulischen Abgleich. Mit einer solchen Heizungsoptimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sich die Wärme effizient im Haus verteilt. Das ist bislang nur bei etwa 15 Prozent der Anlagen in Deutschland der Fall. Zusätzlich zur Steuerersparnis winken so in einem Einfamilienhaus Einsparungen bei den Heizkosten von durchschnittlich 110 Euro im Jahr.
Detaillierte Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Der hydraulische Abgleich kostet für ein Einfamilienhaus – je nach Zustand der Heizanlage – im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro. Um diese in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.
Nebenkosten sind teilweise von der Steuer absetzbar
Neben den Lohnkosten für Handwerker können sich Mieter und Wohnungseigentümer auch einen Teil der Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen. Das betrifft etwa die Ausgaben für Hausmeister, Gartenpflege, Schornsteinfeger, Winterdienst oder Hausreinigung. Absetzbar sind ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten. Dazu müssen die Lohn- und Materialkosten der jeweiligen Punkte in der Betriebskostenabrechnung aufgeschlüsselt sein.
Über co2online und „Meine Heizung kann mehr“
„Meine Heizung kann mehr“ (https://www.meine-heizung.de) ist eine Kampagne der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Die bundesweite Kampagne wird vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und von der Verbraucherzentrale Energieberatung unterstützt. Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften ist wissenschaftlicher Partner. Gemeinsam mit einem branchenübergreifenden Netzwerk – mit Partnern aus Verbänden, Wirtschaft und Fachmedien – werden Verbraucher über persönliche Effizienzpotenziale informiert und motiviert, in Sachen hydraulischer Abgleich selbst aktiv zu werden.