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Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis (auch Energiesparausweis genannt) vorlegen. Er soll darüber Auskunft geben, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiefresser oder um ein sparsames Haus handelt. Mieter beziehungsweise Käufer erfahren so die anfallenden Energiekosten und können verschiedene Wohnungen und Häuser auch hinsichtlich ihres Verbrauchs vergleichen. Unterschieden wird zwischen dem so genannten „bedarfsorientierten Energieausweis“, der sowohl die gesamte Bausubstanz als auch die Heizungsanlage bewertet, und dem „verbrauchsorientierten Energieausweis“, der nur den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung angibt.

Siehe auch:
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