KfW streicht Förderprogramm
Die KfW Förderbank hat mitgeteilt, ihr Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ zum 1. September 2010 wesentlich zu ändern und einzuschränken. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst.
Die KfW Förderbank hat mitgeteilt, ihr Förderprogramm „Energieeffizient sanieren“ zum 1. September 2010 wesentlich zu ändern und einzuschränken. Wir haben die Änderungen für Sie zusammengefasst:
Sonderförderung 431
Die Sonderförderung für Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung (Programm-Nr. 431) wird ab 1. September 2010 nicht mehr verfügbar sein. Die Förderung, die unter anderem den Austausch der Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs beinhaltet, kann nur noch beantragt werden, wenn die Maßnahme bis 31. August 2010 durchgeführt wurde. Die Anträge selbst können noch bis spätestens drei Monate nach Rechnungsstellung bei der KfW eingereicht werden, also maximal bis zum 30. November 2010. Zum gleichen Zeitpunkt wird im Programm 431 auch die Förderung zum Abbau von Nachtstromspeicherheizungen eingestellt. Auch hierfür gelten die genannten letztmöglichen Termine zur Rechnungs- und Antragstellung. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin angeboten und ab dem 1. September eigenständig im Programm 431 fortgeführt.
Förderung der Einzelmaßnahmen (152 und 430)
Außerdem wird zum 31. August 2010 die Förderung der Einzelmaßnahmen in der Kredit-Variante 152 und in der Zuschuss-Variante 430 eingestellt. Diese Einzelmaßnahmen umfassten bisher unter anderem den Einbau einer Lüftungsanlage und den Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und gegebenenfalls einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Planungs- und Baubegleitungsleistungen. Anträge zur Förderung von Einzelmaßnahmen in beiden Varianten können ebenfalls noch bis einschließlich zum 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden. Danach können die bislang im Programm „Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen“ förderfähigen Maßnahmen im Programm „Wohnraum Modernisieren“ (Programm 141) zu den dort geltenden Programmbestimmungen gefördert werden.
Pumpentausch lohnt sich weiterhin
Der Austausch einer alten Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs lohnt sich jedoch in vielen Fällen auch ohne den Zuschuss vom Staat. Die Heizungspumpe verursacht nämlich allein rund 10 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs. Sie verbraucht häufig mehr Strom als Ihr Kühlschrank oder Ihr Gefriergerät. Das Einsparpotenzial sowohl für die Stromkosten als auch für die CO2-Emissionen ist enorm und der Austausch macht sich in den meisten Fällen bereits nach kurzer Zeit bezahlt. Ob sich der Pumpentausch für Sie lohnt, finden Sie mit dem PumpenCheck heraus. Einen passenden Handwerker für den hydraulischen Abgleich zur optimalen Wärmeverteilung auf allen Heizkörpern im Haus finden Sie in unserer Handwerkerdatenbank „Rat und Tat". Lesen Sie mehr zu Pumpentausch und hydraulischem Abgleich auf www.sparpumpe.de.
Die Klimaschutzkampagne wird neben dem PumpenCheck auch alle weiteren Energiespar-Ratgeber, die diese Förderungen in ihre Berechnungen einbeziehen, aktualisieren. So können Sie auch in Zukunft mit dem Förderratgeber aktuelle Förderprogramme für Ihre geplante Maßnahme finden oder mit dem Modernisierungsratgeber die Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen an Ihrem Haus berechnen.
Nachfragen zu den Programmänderungen der KfW können direkt bei der KfW-Hotline gestellt werden. Diese ist werktags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: 01801/33 55 77 (3,9 Cent/Minute).