Aktuelle Information
Marktanreizprogramm freigegeben
Eine gute Nachricht für Hausbesitzer: Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft weiter – die Haushaltssperre wurde aufgehoben. Modernisierer können ihre Förderanträge seit dem 12. Juli wieder an das BAFA schicken.
Die Bedingungen haben sich allerdings etwas geändert: Die Förderung wird nur noch für die innovativsten Technologien gewährt – und das auch nur dann, wenn sie in Bestandsbauten eingebaut wird. Bauherren kommen nicht mehr in den Genuss der Förderung, da für Neubauten ohnehin eine bundesweite Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien besteht.
Weitere Änderungen: Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel werden nicht mehr gefördert. Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn sie besonders effizient sind. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung und Pelletkessel werden dagegen auch weiterhin bezuschusst.
Die Formulare für die Förderantrage können seit dem 12. Juli unter www.bafa.de herunterladen werden. Auch der Förderratgeber ist auf dem neuesten Stand und informiert darüber, welche Anlagen nach den neuen Bedingungen förderfähig sind und welche Fördermöglichkeiten beim Umstieg auf Erneuerbare Energien auch über das Marktanreizprogramm hinaus bestehen.
Anträge, die bereits vor der Haushaltssperre, also vor dem 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen ist, erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Anträge, die das BAFA erst danach erhalten hat, gelten als abgelehnt. In diesem Fall können und müssen sie neu gestellt werden. Diese betreffenden Anlagen sind jedoch nur dann förderfähig, wenn sie den neuen Anforderungen genügen.








