Barrierefreie Wohnung: Anforderungen im Überblick

Lange komfortabel und selbstbestimmt zu Hause wohnen zu können – dabei hilft ein barrierefreies Wohnumfeld. Dieser Artikel klärt, worauf es dabei ankommt, wer bei der Finanzierung einer barrierefreien Wohnung hilft und warum auch Familien von einem barrierefreien Haus profitieren.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • altersgerechtes Wohnen heißt in aller Regel: barrierefreies Wohnen
  • barrierefreie Häuser und Wohnungen helfen älteren und körperlich eingeschränkten Menschen dabei, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und erleichtern den Alltag von Familien
  • wichtigste Bereiche barrierefreier Häuser und Wohnungen: Küche, Bad und Zugänge
  • barrierefreier Bau und Umbau wird durch die KfW-Bank, Wohn-Riester und Pflege- und Krankenkassen gefördert bzw. finanziert
  • Umbau clever kombinieren: der Abbau von Barrieren lässt sich gut mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung verbinden

Laut Statistischem Bundesamt ist heute jede/r vierte Bundesbürger*in 60 Jahre alt oder älter. In den nächsten Jahrzehnten wird der demografische Wandel sogar noch zunehmen. Das heißt: Es wird vergleichsweise noch mehr ältere Menschen geben. Entsprechend wichtig ist es, dass Wohnungen und Häuser altersgerecht gestaltet werden. Barrierefreie Wohnungen sorgen dafür, dass Menschen auch im Alter problemlos und selbstbestimmt ihrem Alltag nachgehen können, ohne ihr gewohntes Umfeld verlassen zu müssen. Und auch für jüngere Menschen bietet ein barrierefrei gestaltetes Wohnumfeld Vorteile. Denn schwellenfreie Zugänge und großzügige Raumplanung erleichtern beispielsweise auch den Alltag mit Kinderwagen und Familie.

In diesem Artikel beleuchten wir, welchen Bereichen in Haus und Wohnung Sie bei der Altersvorsorge besondere Beachtung schenken sollten. Außerdem finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für den Umbau Ihres Hauses und zu den wichtigsten Fragen rund ums barrierefreie Wohnen.

Barrierefreies Wohnen – das sind die Gründe

Seniorenpaar im Wohnzimmer(c) iStock.com/Peopleimages

Viele Menschen setzen sich schon früh mit ihrer Altersvorsorge auseinander und treffen Vorkehrungen, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Fast niemand sorgt jedoch rechtzeitig dafür, sein Zuhause und damit sein unmittelbares Lebensumfeld so zu gestalten, dass es auch im Alter uneingeschränkt nutzbar bleibt: Mehr als die Hälfte aller über 60-Jährigen leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung. Doch nur fünf Prozent dieser Wohnsitze entsprechen den Mindestanforderungen an altersgerechtes Wohnen. Betrachtet man den gesamten Wohnbestand in Deutschland, entsprechen laut einer Erhebung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe sogar nur zwischen einem und drei Prozent aller Wohnsitze den Standards für altersgerechtes Wohnen. Demgegenüber wünschen sich die meisten Menschen allerdings, auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben.

Eine barrierefreie Wohnung ist nicht nur familienfreundlich. Sie sorgt dafür, dass Sie auch bei schwindender Kraft und abnehmender Beweglichkeit lange selbstbestimmt, sicher und komfortabel in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Zudem kommt eine barrierefreie Wohnung dem Sozialleben entgegen. Denn auch ältere Personen aus dem Freundeskreis und der Familie können hürdenlos zu Besuch kommen.

Was bedeutet barrierefreies Wohnen? Definition

Barrierefreies Wohnen bedeutet, dass ein Wohnraum auf die Bedürfnisse von körperlich eingeschränkten Personen angepasst ist und ihnen ein weitgehend selbstständiges Leben ermöglicht. In einer barrierefreien Wohnung sind beispielsweise Küche, Bad und Wohnräume ohne Schwellen begehbar. Sie bieten genug Raum, um sich auch in einem Rollstuhl gut bewegen zu können. Auch Lichtschalter, Türgriffe und Armaturen sollten für Rollstuhlfahrer*innen gut erreichbar sein.

Tipp: Warten Sie mit dem Umbau Ihres Hauses nicht, bis der Bedarfsfall eintritt. Denken Sie Barrierefreiheit bereits bei eventuell anstehenden Sanierungs- oder Reparaturarbeiten in Ihrem Zuhause mit – meist sind barrierefreie Lösungen für einen geringen Aufpreis erhältlich. So ersparen Sie sich später Unannehmlichkeiten und Mehrkosten für einen nachträglichen Umbau. Zusätzlich können Sie von Fördergeldern profitieren.

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Bereiche einer barrierefreien Wohnung

Die wichtigsten Bereiche eines barrierefreien Hauses oder einer Wohnung ohne Barrieren sind:

  1. Mobilität
  • Zugänge zu Haus oder Wohnung sollten ohne Stufen beziehungsweise mit Lift oder Aufzug zugänglich sein.
  • Genügend Platz in Wohn- und Arbeitsräume, um sich auch mit Gehhilfen, Rollstuhl und Rollator sicher und ungehindert bewegen zu können.
  1. Hygiene
  • Sichere und zugängliche sanitäre Einrichtungen.
  • Körperhygiene lässt sich durch barrierearme/ -freie Sanitäranlagen weitestgehend alleine verrichten.
  1. Küche
  • Sichere und erreichbare Kücheneinrichtungen.
  1. Technik & Beleuchtung
  • Beleuchtung in Haus und Wohnung sollte einer sich verschlechternden Sicht Rechnung tragen → eine gute Ausleuchtung des Hauses sowie des Eingangsbereiches vermeidet Unfälle und Desorientierung.
  • Technische Lösungen helfen bei der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards.

In den folgenden Abschnitten finden Sie Informationen, worauf Sie für barrierefreies Wohnen in den einzelnen Bereichen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung achten sollten.

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Barrierefreie Küche – Sicherheit und Komfort im Vordergrund

Seniorenpaar in der Küche(c) iStock.com/Wavebreakmedia

Die Küche gehört zu den Wohnbereichen, deren nachträgliche Anpassung an die Anforderungen im Alter sehr aufwendig und kostspielig sein kann. Beim Neubau oder bei der Neuanschaffung einer Küche sollte Barrierefreiheit daher direkt mitgedacht werden, um später zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Grundsätzlich stehen bei der Planung einer barrierefreien Küche zwei Erwägungen im Mittelpunkt: Sicherheit und Komfort. Altersgerechte Küchen werden so geplant, dass sie auch mit einer Gehhilfe oder einem Rollstuhl genutzt werden können. Damit bleiben alle Bereiche auch mit einem eingeschränkten Bewegungsradius erreichbar und das Verletzungsrisiko ist so klein wie möglich. Wichtig ist, dass die Küche auf die Personen zugeschnitten wird, die sie hauptsächlich nutzen. Das betrifft zum Beispiel die Höhe der Arbeitsflächen sowie die Höhen von Herd und Spülbecken. Mit absenkbaren, unterfahrbaren oder untersitzbaren Arbeitsplatten und Schränken bleibt die Küche auch in unterschiedlichen Lebensphasen optimal an sich verändernde Bedürfnisse angepasst.

Überblick: So planen Sie Ihre barrierefreie Küche

BereichAnforderungen an Barrierefreiheit
Geräumigkeit
  • Bewegungsflächen vor den Arbeitsflächen sollten mindestens 120 x 120 Zentimeter betragen
  • rollstuhlgerecht wären sogar 150 x 150 Zentimeter Bewegungsfläche
  • Anordnung wichtigster Arbeitsfelder (Spüle, Herd, Arbeitsfläche) über Eck spart Kraft bei der Küchenarbeit 
Arbeitsflächen
  • sollten senkrecht anfahrbar und unterfahrbar bzw. untersitzbar sein
  • für unterfahrbare Bereiche gilt eine Höhe von 65 bis 70 Zentimeter und eine Tiefe von mindestens 50 Zentimeter als Richtwert
  • ausziehbare Elemente als Alternative für nicht unterfahrbare Bereiche 
Spüle
  • bei Spülen mit schräger Seitenwand lassen sich schwere Pfannen einfach aus dem Wasser ziehen 
  • ausziehbare oder zur Seite schwenkbare Spülbrause erleichtert Abwasch
  • Einhebel-Mischbatterie mit Temperaturbegrenzung erleichtert die Bedienung mit einer Hand und schützt vor Verbrennungen
  • Geschirrspüler sollten unter der Abtropffläche des Spülbeckens und neben der am meisten genutzten Arbeitsfläche eingebaut werden

Achtung Verbrennungsgefahr: Bei unterfahrbaren Spülen auf gute Isolierung der Leitungen und des Spülbeckens achten!

Kochbereich
  • Induktionskochfeld bietet Schutz vor Verbrennungen, da nur der Topfbereich heiß wird
  • glatte Flächen zur Arbeitsfläche hin ermöglichen das Ziehen von Töpfen statt schwerem Heben
  • Koch- und Spülbereich sollten nah beieinander liegen
  • bei seitlich öffnenden Backöfen sollte auf ausziehbare Abstellfläche geachtet werden, damit schweres Bratgut abgestellt werden kann
  • Dunstabzugshaube muss gut erreichbar oder per Fernsteuerung bedienbar sein 
Schränke und Schubladen
  • seitlich öffnende Schranktüren vermeiden, weil diese bei schlechter Sicht oft übersehen werden → Unfallgefahr!
  • Schubläden und Karussellauszüge sind besser sichtbar und leichter zugänglich
  • Rollcontainer können eine Alternative zu Unterschränken sein, da sie flexibel positioniert werden können 
Details
  • Bodenbelag sollte rutschhemmend sein und elektrostatischen Aufladungen vorbeugen
  • Griffe und Knöpfe von Schubladen, Türen und Elektrogeräten griffsicher auswählen
  • Steckdosen und Lichtschalter sollten gut erreichbar in die Blende unterhalb der Arbeitsplatte integriert werden
  • Licht so einrichten, dass es beim Kochen und Vorbereiten nicht blendet 

Tipp für Mietende: Nach der DIN E 18040-2 barrierefrei gebaute Wohnungen verfügen über Küchen, die mit einer Bewegungsfläche von 120 Zentimeter vor der Kücheneinrichtung ausgestattet sind. Hier werden Anschlüsse für Herd, Arbeitsplatte und Spüle zudem über Eck verlegt.

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Barrierefreies Bad – Badewanne zuerst angehen

Barrierefreies Badezimmer(c) iStock.com/piovesempre

Ähnlich wie bei der Küche, können Sie auch in Ihrem Bad viel Geld und Mühen sparen, wenn Sie es bereits beim Bau oder bei einer anstehenden Sanierung mit barrierereduzierenden Elementen ausstatten. Vor allem die besonderen Platzanforderungen eines barrierefreien Bads nach der Deutschen Industrienorm (DIN) 18040 von mindestens 120 x 120 Zentimeter vor den Armaturen sind bei einem zu klein geplanten Bad nachträglich kaum zu realisieren. Ein von vornherein großzügig geplantes Bad ist hingegen nicht nur im Alter komfortabel. Auch von vornherein barrierefrei konzipierte Sanitärlösungen wie WC, Dusche und Wanne sind oft optisch ansprechender als nachgerüstete Lösungen. Dennoch gibt es auch bei bestehenden Badezimmern viele Möglichkeiten, nachträglich Barrieren zu reduzieren, beispielsweise durch:

  • Hebevorrichtungen
  • zusätzliche Griffe an Badewanne und WC

Das Ziel bei altersgerechten Badezimmern ist es, dass die Bewohner*innen möglichst lange alleine ihrer täglichen Toilette und Körperhygiene nachgehen können. Dafür muss Ausstattung und Anordnung von Sanitärkeramik und anderen Hilfsmitteln auf eventuell eintretende Bewegungseinschränkungen im Alter abgestimmt sein.

Das größte Gefahrenpotenzial geht in nicht barrierefreien Badezimmern von der Badewanne aus. Schon agile Menschen haben Probleme, den hohen Rand zu übersteigen. Besonders, wenn die Wanne vom Baden oder Duschen innen nass ist, droht Rutschgefahr. Nimmt die Beweglichkeit ab, sollte daher zuerst die Badewanne barrierefrei gemacht werden – oder zumindest sicherer. Möglich ist dabei auch eine Wanne-zu-Dusche-Teilsanierung. In diesem Fall wird die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt. Mietende sollten diese Maßnahme vor der Umsetzung mit ihrer Hausverwaltung besprechen.

Architekturbüros, die sich auf barrierefreie Bäder spezialisiert haben, finden Sie in den Länder-Architektenkammern auf www.bak.de.

Energiesparen im Badezimmer

Für Warmwasser wird im Haushalt fast zehn Mal mehr Energie eingesetzt als für die Beleuchtung. Insgesamt 15 Prozent des Energieverbrauchs eines Durchschnittshaushalts wird für die Bereitung von Warmwasser verwendet – und der Anteil am Gesamtverbrauch wächst weiter. Während der Heizenergiebedarf durch effiziente Heizkessel und eine verbesserte Dämmung rückläufig ist, steigt der Energieaufwand für die Warmwasserbereitung stetig. So ist zum Beispiel tägliches Duschen, das einen großen Anteil am Warmwasserverbrauch hat, zur Normalität geworden. Gleichzeitig steigen die Energiepreise und die Erwärmung von Wasser kann nur bedingt effizienter werden. Ein steigender Bedarf und steigende Preise bedeuten tendenziell höhere Kosten für Haushalte.

Tipp: Mit wassersparenden Armaturen und Sparduschköpfen lässt sich bei gleichbleibendem Komfort fast die Hälfte des Verbrauchs reduzieren. Mehr Tipps zum effektiven Wassersparen finden Sie in unserem Themendossier.

Checkliste: So planen Sie Ihr barrierefreies Badezimmer

BereichAnforderungen an Barrierefreiheit
barrierefreie Dusche / Badewanne

Neubau:

  • bodengleiche Dusche ohne Bodenschwelle
  • Badewanne mit Seitentür
  • rutschhemmender Untergrund
  • eventuell Duschsitz einplanen

Nachrüsten:

  • Wannenlift: sollte oberen Wannenrand überfahren, um Ein- und Aussteigen zu erleichtern
  • Anti-Rutschmatten und aufblasbares Nackenkissen für die Badewanne
  • Duschhocker oder Duschsitz für Badewanne oder Dusche
  • Trittstufen und Wannengriffe: sollten sicher verschraubt werden; Ansteckvarianten erhöhen das Unfallrisiko 
Waschtisch
  • auf ausreichend Abstellflächen achten
  • sollte unterfahrbar sein bzw. Waschen im Sitzen ermöglichen: empfohlene Einbauhöhe 80 bis 85 Zentimeter
  • ggf. Stützgriffe am Waschtisch – diese können vorher als Handtuchhalter genutzt werden
  • großer Spiegel mit Kippfunktion
  • Einhebel-Mischgarnitur mit schwenkbarem Wasserhahn und Verbrühschutz
  • neuer Trend: Armaturen mit Bewegungssensor

Für Haushalte mit verschieden großen Personen: höhenverstellbare Waschtische zur Anpassung an verschiedene Bedürfnisse

WC
  • Spültaste und Papierrollenhalter möglichst im vorderen seitlichen Greifbereich anbringen
  • nach DIN 18040 empfohlene Sitzhöhen: 46 bis 48 Zentimeter – eventuell höhenverstellbare Toilette in Erwägung ziehen
  • zum leichteren Setzen und Aufstehen: klappbare Stütz- und Hebehilfen neben dem WC
  • eventuell WC-Lifter einplanen: auf elektrische Anschlüsse in WC-Nähe achten

Übrigens: Höhenverstellbare Toiletten sind auch für Kinder ideal.

Sonstiges
  • barrierefreie Bewegungsfläche: 120 x 120 Zentimeter vor den Armaturen
  • rollstuhlgeeignete Bewegungsfläche von 150 x 150 Zentimeter
  • auf gute Beleuchtung achten: mindestens eine Lampe über dem Waschtisch und eine über dem WC
  • kontrastierende Farben von Wand/Boden und Einrichtungsgegenständen helfen bei nachlassender Sicht 

Sie planen den Neubau oder die Sanierung Ihres Bads und möchten eine Förderung durch die KfW beantragen? Dann achten Sie unbedingt auf die Einhaltungen der DIN-Kriterien für barrierefreies Bauen. Die Pflegekassen finanzieren auch davon Maßnahmen.

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Barrierefreier Zugang – jede Schwelle verhindern

Haus mit barrierefreiem Eingangsbereich(c) iStock.com/KatarzynaBialasiewicz

Im Alter können selbst kleine Türschwellen und Treppen zu einem großen Problem werden. Aus einer Schwelle am Hauseingang wird eine gefährliche Stolperfalle, der Weg zur Wohnung im dritten Stock wird zu einem schier unüberwindbaren Hindernis. Neben den Beschwerlichkeiten für Sie selbst, können Treppen Ihr soziales Lebens im Alter beeinträchtigen. Nämlich dann, wenn das Treppensteigen für ältere Freund*innen zu anstrengend oder gefährlich ist und sie daher nicht mehr zu Besuch kommen. Oder Sie selbst beginnen möglicherweise den Weg nach unten zu vermeiden und bleiben lieber zu Hause, statt eine Festlichkeit zu besuchen. Das Beseitigen von Schwellen oder Stufen ist daher eine wichtige Maßnahme, um langfristig für Sicherheit und Lebensqualität zu sorgen.

Bei kleineren Schwellen, wie Türschwellen oder Eingangsstufen, kann dies durch den Anbau von Rampen gelöst werden. Über diese Rampen kann auch mit dem Rollator oder dem Rollstuhl gefahren werden, anstatt diese beschwerlich über die Schwelle zu heben. Besonders bei Mietshäusern, bei denen bauliche Änderungen nicht ohne Weiteres umgesetzt werden können, bieten sich mobile Rampen zum Aus- und Einklappen oder Einrollen an. Diese sind teilweise sogar über die Krankenkassen entleihbar.

Wie sollten Rampen für den barrierefreien Zugang beschaffen sein?

Mobile oder fest installierbare Rampen gibt es in verschiedenen Höhen und Längen, so dass sie sowohl den Weg über eine einfache Türschwelle als auch über einen ganzen Satz Stufen ebnen. Das Material variiert dabei je nach optischen Vorlieben und Budget von Holz über Kunststoff bis zu Metall. Das Bodenmaterial einer Rampe sollte in jedem Fall rutschfest sein, gleichzeitig aber keinen hohen Reibungswiderstand aufweisen. Sonst droht Stolpergefahr. Alternativ zu einer mobilen Rampe können Hausbesitzer die Stufen zum Haus oder von der Terrasse in den Garten komplett umbauen. Für diese Rampen in Form eines gepflasterten Weges sind Kunststeinplatten und Natursteinplatten geeignet. Eine solche Lösung ist optisch unauffälliger – aber auch etwas teurer.

Als Faustregel gilt, dass das Gefälle einer Rampe maximal sechs Prozent betragen sollte. Nur dann kann die Rampe auch mit einem Rollator oder einem Rollstuhl sicher genutzt werden.

So errechnen Sie die notwendige Länge einer Rampe mit 6 Prozent Gefälle: Multiplizieren Sie die bei Ihnen benötigte Höhe in Zentimetern mit 100 und dividieren Sie sie anschließend durch sechs. Das Ergebnis ist die notwendige Rampenlänge in Zentimetern. Achten Sie bei Rampe oder Rampenweg außerdem auf eine Breite von 120 Zentimetern sowie ein Bewegungsplateau von 150 x 150 Zentimetern an den beiden Enden, damit Rollstuhlfahrer*innen bequem drehen und wenden können.

Treppen und Handläufe im barrierefreien Haus

In einem mehrgeschossigen Haus können Aufzüge oder nachträglich am Treppengeländer angebrachte Lifts für einen barrierefreien Zugang zu den oberen Geschossen sorgen. In einem Treppenhaus sollte bereits bei der Planung auf ein beidseitiges und durchgehendes Geländer in 85 Zentimeter Höhe geachtet werden. Ein durchgehender Handlauf in dieser Höhe erhöht die Sicherheit beim Treppensteigen für ältere Menschen und Kinder. Die Sturzgefahr wird vermindert. Treppenhäuser und Treppenstufen sollten außerdem kontrastreich gestaltet sein, sodass einzelne Stufen und die Treppenabsätze gut voneinander zu unterscheiden sind.

Zuschüsse für Handläufe sowie für einen barrierefreien Zugang zu Haus oder Wohnung gibt es über die Pflegekassen und die KfW-Bank. Beachten Sie, dass die KfW-Bank nur Maßnahmen fördert, die der DIN-Verordnung 18040 für barrierefreies Bauen entsprechen.

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Barrierefreie Türen – Energieeffizienz mitdenken

Hauseingang mit barrierefreier Tür(c) iStock.com/phototropic

Wie auch in anderen Bereichen des Hauses gilt: Am unkompliziertesten und günstigsten werden barrierefreie Türen direkt beim Bau oder bei der Kernsanierung eines Hauses verbaut. Eine barrierefreie Tür ist mit 80 Zentimetern so breit, dass eine Person mit Rollator oder Gehhilfen störungsfrei hindurch gehen kann. Die Höhe einer barrierefreien Tür beträgt nach DIN-18040 mindestens 205 Zentimeter. Rollstuhlgerechte Türen müssen eine Breite von mindestens 90 Zentimetern aufweisen sowie einen Anfahrbereich von 50 Zentimetern neben dem Türgriff.

Türen, die bereits beim Einbau barrierefrei angelegt werden, sind „freischwebend“. Das bedeutet, dass sie nur über die oberen und seitlichen Rahmen befestigt sind. Unten haben sie entweder keine oder eine sehr niedrige Bodenschwelle mit einer maximalen Höhe von 20 Millimetern. Magnettürschwellen dichten Außentüren gegen Regen und Wind ab. Visuell sollten sich barrierefreie Türen deutlich von ihrer Umgebung absetzen.

Griffe oder Türklinken von barrierefreien Türen sind standardmäßig in der Höhe von 85 Zentimetern angebracht. Im Bedarfsfall ist auch eine Höhe bis zu 105 Zentimetern Höhe möglich. Drehtüren mit Klinke müssen sich zu 90 Grad öffnen lassen, damit die Durchgangsbreite durch den Öffnungswinkel der Tür nicht verkleinert wird.

Energieeffizienz mitdenken: Wenn Sie bei Ein- und Durchgangsbereichen Barrieren abbauen, achten Sie bei der Wahl der Türen auf einen niedrigen „U-Wert“. Der U-Wert gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil in Abhängigkeit zum Temperaturgefälle an. Je niedriger der Wert, desto besser die Dämmung der Tür. Zur Orientierung: Die Energieeinsparverordnung (EnEv) schreibt beim Bauen und Modernisieren außenliegende Türen mit einem U-Wert von maximal 1,3 W/(m2K) vor.

So machen Sie Türen barrierefrei

Auch nachträglich lassen sich Haus- oder Zimmertüren barrierefrei umbauen. Wenn Sie Ihre Türen barrierefrei machen wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob die entsprechende Tür mindestens 80 Zentimeter breit ist. Ist das nicht der Fall, empfiehlt sich der Austausch der Tür durch ein breiteres, barrierefreies Modell. Mietende müssen sich hier mit ihrer Hausverwaltung abstimmen.

  1. Türschwelle entfernen

Ist die Tür breit genug, sollte zuerst die Türschwelle abmontiert, abgesägt oder durch eine Keil- oder Steckrampe ausgeglichen werden.

Wird die Türschwelle abmontiert, schließt möglicherweise das Türblatt nicht mehr mit dem Boden ab. In diesem Fall können Sie das Türblatt vom Tischler verlängern lassen oder eine Bürsten-Bodendichtung ankleben, die im Baumarkt für wenige Euro erhältlich ist.

Entsteht durch das Entfernen der Schwelle eine Bodenunebenheit, muss diese durch Fußbodenbelag oder eine ähnliche Abdeckung ausgeglichen werden.

  1. Türgriffe austauschen

Ein runder Türknauf liegt schlecht in der Hand und erfordert viel Kraft beim Drehen. Barrierefreie Lösungen bei Flügeltüren sind daher U-förmige Klinken oder Bogengriffe.

Bei Schiebetüren sorgen senkrechte Griffe für Griffsicherheit. Sowohl die Türgriffe als auch das Türschloss sollten auf der standardisierten Höhe von 85 Zentimetern montiert werden, damit sie leicht erreichbar sind.

Tipp: Sie wollen Ihr Zuhause barrierefrei gestalten und müssen dafür die Schlösser versetzen? Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten für einbruchhemmende Schließsysteme und sorgen Sie so gleichzeitig für mehr Sicherheit in Ihren vier Wänden. Mehr Informationen zu einem einbruchsicheren Zuhause finden Sie in unserem Artikel zum Thema.

  1. Beleuchtung

Der Türbereich sollte gut ausgeleuchtet sein. Setzen Sie gegebenenfalls neue Lichtschalter in Türnähe oder erwägen Sie einen Bewegungsmelder, der beispielsweise das Licht im Flur automatisch anschaltet, wenn Sie ihn betreten. Ein weiterer Vorteil von Bewegungsmeldern: Da das Licht immer nur dann brennt, wenn Sie es tatsächlich benötigen, sparen Sie gleichzeitig Strom. Verwenden Sie in Ihren Lampen zusätzlich energiesparende LED-Beleuchtung, freut sich die Haushaltskasse noch mehr. LED-Leuchten sind zwar in der Anschaffung etwas teurer als Glühbirnen oder Energiesparlampen, amortisieren sich jedoch durch ihre lange Haltbarkeit und ihren extrem niedrigen Energieverbrauch.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie für eine Förderung der Umbaumaßnahmen durch die KfW-Bank die Vorgaben der geltenden DIN-Normen beachten müssen. Über die Pflegekassen oder einzelne Förderpakete der Bundesländer lassen sich jedoch auch von der DIN abweichende Maßnahmen finanzieren.

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Barrierefreiheit in Schlaf- und Wohnzimmer

Älteres Ehepaar im Schlafzimmer(c) iStock.com/Wavebreakmedia

In Schlaf- und Wohnzimmer tragen bereits kleine und vergleichsweise einfache Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen bei. Achten Sie beispielsweise darauf, dass Teppiche sich nicht überlappen und zu Stolperfallen werden. Sowohl Bett als auch Sofa und Sessel sollten so ausgewählt werden, dass die Sitz- und Liegeflächen nicht zu niedrig sind, sondern Gesäß und Beine beim Aufstehen etwa im 35 Grad Winkel zueinander stehen. So wird Ihnen auch im Alter das selbstständige Aufstehen leichter fallen. Generell gilt: achten Sie auf eine geräumige Möblierung, statt Möbel zu dicht aneinander zu stellen. Eine Einrichtung nach dem Prinzip „weniger ist mehr“ wirkt nicht nur edel, sondern sorgt auch für ausreichend Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden. Mit technischen Hilfsmitteln wie Fernbedienungen für Licht und Rollläden oder elektrisch öffnenden Türen machen Sie sich Ihr Zuhause noch bequemer.

Wichtig ist auch, dass Sie alle Räume gut beleuchten, da bei nachlassender Sicht Schattenkanten und schlecht beleuchtete Bereiche Verletzungen und Stolpergefahr begünstigen. Damit die zusätzliche Beleuchtung nicht das Haushaltsbudget strapaziert, sollten Sie auf energiesparende LED-Beleuchtung setzen: Die effizienten Leuchten sind langlebig und verbrauchen im Vergleich zu Glühbirnen und Energiesparlampen deutlich weniger Energie.

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Barrierefreies Bauen – Worauf muss ich achten?

Welche Aspekte beim barrierefreien Bauen oder Umbauen bedacht werden sollten, definiert die Deutsche Industrienorm (DIN) 18040. Wichtig zu wissen: Bei der DIN-Norm für barrierefreies Bauen handelt es sich nicht um gesetzliche Vorlagen, sondern in erster Linie um unverbindliche Empfehlungen. Erst wenn die Anforderungen in den Landesbauordnungen aufgenommen werden, sind sie für den Bau gesetzlich verpflichtend. Entsprechend unterscheiden sich die Gesetze für barrierefreies Bauen von Bundesland zu Bundesland. Informieren Sie sich also vor Baubeginn über die genauen Bauvorschriften in Ihrem Bundesland.

Gesetzeslage und Vorschriften: die DIN 18040 für barrierefreies Bauen

In Teil 1 der DIN-Norm 18040 sind die Anforderungen zur Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen wie Schwimmbädern, öffentlichen WCs oder Behörden geregelt. Teil 2 der Norm fasst die Vorschriften an barrierefreie Wohnungen und Wohnräume zusammen und ist somit für Eigentümer*innen, Mieter*innen und Vermieter*innen relevant.

Die DIN 18040-2 legt detailgenau die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Wohnumfeld fest. Zum Beispiel zum Fußbodenbelag, der Beschaffenheit von Türen und Fenstern und den Handläufen am Treppengeländer. Die vollständige DIN-Norm 18040 gibt hier zum Download (PDF, 845 kB). Die DIN-18040 Teil 2 beginnt auf Seite 31.

Tipp bei Mietung und Kauf: Der Begriff „barrierefrei“ ist rechtlich definiert und bedeutet, dass die Anforderungen der DIN-Norm 18040 für barrierefreies Bauen umgesetzt wurden. Ist in den Planungsunterlagen lediglich von „barrierearmen“ oder „barrierereduzierten“ Wohnungen die Rede, entspricht das Objekt möglicherweise nicht allen Anforderungen an barrierefreies Wohnen.

Achtung Rollstuhfahrer: „barrierefrei“ ist nicht gleich „rollstuhlgerecht“! Eine Wohnung ist nach der DIN 18040 Teil 2 beispielsweise barrierefrei, wenn die Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 Zentimeter breit sind. Für einen Rollstuhl sind jedoch mindestens 90 Zentimeter Türbreite notwendig.

Barrierefreies Umbauen – Anforderungen und Förderung

Wer neu baut oder komplett saniert, sollte in Vorsorge für das eigene Alter und für die Wertsteigerung des Objektes die DIN-Normen für barrierefreies Bauen berücksichtigen. In Bestandsgebäuden kann die Umsetzung der komplexen Anforderungen der Normen mitunter schwierig sein. Hier können je nach dem tatsächlichen Bedarf der Bewohner*inen auch außerhalb der DIN-Normen gute barrieresenkende Lösungen gefunden werden. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit einem/r Wohnberater*in in Ihrer Nähe oder einem/r Architekt*in. Bedenken Sie jedoch, dass die KfW-Bank nur Umbaumaßnahmen fördert, die der DIN-18040 entsprechen.  

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Beratung für den altersgerechten Umbau

Das altersgerechte, also vor allem barrierefreie Umbauen sorgt dafür, dass Menschen auch im Alter in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Wichtig ist vor allem, den Umbau und die Finanzierung frühzeitig zu planen. Hierbei helfen verschiedene renommierte Institutionen mit Beratungsangeboten, die entweder in Wohnberatungsstellen vor Ort oder im Internet zu finden sind.

Vor-Ort-Beratungsstellen

In vielen Städten und Gemeinden gibt es Wohnberatungsstellen. Hier können im persönlichen Gespräch Fragen zum altersgerechten Umbauen beantwortet, geeignete Maßnahmen und Hilfsmittel besprochen und geplant und auch die Finanzierung geklärt werden. Eine Übersicht, sortiert nach Bundesländern, gibt es auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnanpassung e. V. (BAG). Weitere regionale Angebote zu Wohnberatungsstellen sind ebenfalls von der BAG zusammengefasst.

Besondere regionale Angebote für altersgerechten Umbau

In Rheinland-Pfalz bietet die Verbraucherzentrale zusätzlich eine Übersicht über ihre Beratungsstellen speziell zur Barrierefreiheit, die es in vielen Städten und Gemeinden gibt. Die persönlichen Beratungen sowie die Beratungen per Telefon und E-Mail sind kostenlos.

Online-Portale für altersgerechten Umbau

Um sich einen ersten Überblick zum altersgerechten Umbauen zu verschaffen, bieten sich Online-Portale an.

Der Verein „Barrierefrei Leben e.V.“ bietet auf seinem Online-Portal viele weitere Informationen zum Thema. Dabei gibt der Verein Tipps zur Vorgehensweise und stellt die rechtlichen Vorgaben und die relevante DIN-Norm vor. Es gibt eine Produktschau für barrierefreies Bauen, Hinweise zu Fördermitteln, eine Online-Beratung und einen Online-3D-Badplaner.

Wie finde ich einen qualifizierten Handwerksbetrieb für altersgerechtes Umbauen?

Handwerksbetriebe, die sich auf das barrierefreie und altersgerechte Umbauen spezialisiert haben, können das Zertifikat „DIN-geprüfte Fachkraft für barrierefreies Bauen“ tragen. Es wird vom TÜV Rheinland und dem DIN-Institut vergeben und weist die verlässliche Anwendung der Norm DIN 18040 aus. Auf den Seiten der TÜV Rheinland finden Sie ein Verzeichnis mit allen zertifizierten Firmen.

Handwerksbetriebe mit dem Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ haben sich durch spezielle Schulungen qualifiziert. Auch sie sind besonders für den altersgerechten Umbau geeignet.

Förderung und Zuschüsse für barrierefreies Bauen und Umbauen

Älteres Paar bezahlen Rechnung(c) iStock.com/kali9

Der Großteil der Häuser und Wohnungen in Deutschland ist nicht barrierefrei. Gleichzeitig wollen sich gerade ältere Menschen nicht für einen Umbau verschulden. Oder sie erhalten von privaten Banken keine Kredite mehr. Um Mieter*innen und Eigentümer*innen beim Umbau ihrer eigenen vier Wände zu unterstützen, gibt es daher eine Vielzahl an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten – sowohl für den barrieresenkenden Umbau einer Immobilie als auch für den Neubau eines barrierefreien Hauses.

Staatliche Förderung für barrierefreies Wohnen

  1. Förderung über die KfW-Bank

Die bundeseigene KfW-Bank fördert über ihre Programme zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ barrierefreies Wohnen durch zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse. Beantragen können diese Fördergelder nicht nur Menschen mit akutem Bedarf an einem barrierefreien Wohnumfeld. Auch Personen jeden Alters, die ihr Zuhause so gestalten möchten, dass es generationenübergreifend genutzt werden kann, sind antragsberechtigt. 

Zuschuss über KfW-Programm 455Kredit über KfW-
Programm 159
Für wen?
  • Privatpersonen jeden Alters
  • Mieter*innen und Eigentümer*innen
  • Privatpersonen jedes Alters
  • Käufer*innen und Eigentümer*innen
  • Wohnungsbaugesellschaften 
Höhe der Förderung
  • Zuschuss zu Investitionskosten von 10 oder 12,5 Prozent (Standard altersgerechtes Haus)
  • Investitionskosten können zwischen 2.000 bis 50.000 Euro liegen

→ Zuschusssumme 5.000 bis maximal 6.250 Euro

  • bis 50.000 Euro je Wohneinheit
  • ab 0,75 Prozent Effektivzins
Was wird gefördert?
  • Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen sowie verbesserten Einbruchschutz
  • Kauf oder Neubau eines barrierefreien Hauses
  • Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen in bestehenden Wohneinheiten
  • kombinierbar mit Maßnahmen für besseren Einbruchschutz
Kombinations-möglichkeiten
  • Maßnahmen für den Einbruchschutz werden ebenfalls über die Programme 455 und 159 gefördert

Tipp: Bei anstehenden (Um-)Baumaßnahmen sollten Sie auch energetische Sanierungen einplanen. Folgende Programme sind mit den Förderprogrammen für altersgerechtes Umbauen kombinierbar:

  • Kredit für energetische Sanierung (Programm 151/152)
  • Investitionszuschuss für energetische Sanierung (Programm 430)
Bedingungen
  • Maßnahmen entsprechen den geltenden DIN-Normen für Einbruchschutz und barrierefreies Wohnen
  • Förderung und Zuschuss schließen sich aus: Für eine Maßnahme kann nur ein Förderprogramm beantragt werden
  • Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bzw. vor dem Umsetzen der Maßnahmen gestellt werden
Antragstellung
  • bei der KfW-Bank
  • bei Sparkasse, Bank oder Versicherung

Mehr Informationen zu den genauen Fördergegenständen der KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“ sowie Förderbedingungen und Beispielrechnungen finden Sie in unserem Artikel „KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen“.

  1. Förderung über Wohn-Riester

Wer für seine private Altersvorsorge auf einen Riester-geförderten Bausparvertrag gesetzt hat, kann barrierefreie Umbaumaßnahmen auch durch sein Guthaben im Wohn-Riester finanzieren. Die einzigen Voraussetzungen dafür betreffen die Mindestinvestitionssumme und den Qualitätsstandard der Baumaßnahmen:

  • Besitzen Sie Ihr Eigentum länger als drei Jahre, müssen 20.000 Euro für den Umbau aufgewendet werden.
  • Bei kürzerer Eigentumsdauer muss die Investition in die Barrierefreiheit mindestens 6.000 Euro betragen.
  • Mindestens die Hälfte der Investitionssumme muss für DIN-18040-2 zertifizierte Maßnahmen verwendet werden. Die restliche Summe kann in barrierehemmende Maßnahmen investiert werden, die der DIN nicht entsprechen. Dabei sind Ausnahmen möglich – beispielsweise wegen Denkmalschutzbestimmungen.
  • Die Baumaßnahmen müssen von einem Sachverständigen abgenommen werden. Die Kosten für den Sachverständigen können Sie über den Riester-geförderten Bausparvertrag finanzieren.
  1. Finanzierung von barrierefreiem Bau und Umbau über Wohnbauförderung

Neben den Finanzierungshilfen über die KfW-Bank oder Wohn-Riester, unterstützen auch andere Institutionen barrierefreie Bauvorhaben – allen voran die bundeseigenen Wohnungsämter und Investitionsbanken im Rahmen der Wohnungsbauförderung. Alle Informationen zu Förderpartnern in Ihrem Bundesland und eine individuelle Beratung zu Ihrem Umbauvorhaben erhalten Sie bei der regionalen Wohnberatung in Ihrer Nähe.

Mit dem FördermittelCheck erhalten Sie schnell einen ersten Überblick darüber, welche Förderprogramme für Ihr Bauvorhaben in Frage kommen. In gedruckter Form gibt die kostenlose Fördermittelbroschüre von co2online einen Überblick über mögliche Förderungen.

Kostenübernahme von Hilfsmitteln zur Barrierereduzierung

Für wen größere Eigeninvestitionen in ein barrierefreies Zuhause nicht in Frage kommen, der kann bestimmte barrieresenkende Hilfsmittel bei der Kranken- oder Pflegekasse beantragen. Im Gegensatz zur Förderung über staatliche Träger, greift die Unterstützung von Kranken- und Pflegekassen jedoch erst im akuten Bedarfsfall. Dabei erhalten Menschen mit Beeinträchtigungen auf ärztliches Rezept oder nach eingehender Prüfung eines Sachverständigen Hilfsmittel, mit denen sie ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig verrichten können. Zu diesen Mitteln zählen beispielsweise Rampen für Türschwellen, Rollstühle, Wannen- oder Treppenlifte oder Gegensprechanlagen.

Während die Krankenkassen ausschließlich Hilfsmittel finanzieren, kann über die Pflegekassen auch ein Zuschuss zu notwendigen baulichen Veränderungen innerhalb des eigenen Zuhauses beantragt werden, beispielsweise die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen. Gewährt werden dabei Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen in einer Wohneinheit, beträgt der Gesamtzuschuss für einzelne Maßnahmen maximal 16.000 Euro.

Welche Hilfsmittel prinzipiell über die Kassen finanziert oder zugeteilt werden können, erfahren Sie in der Hilfsmittelliste des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Ab Produktgruppe 50 sind die Hilfsmittel gelistet, die über die Pflegekassen zugeteilt werden. Für gesetzlich Versicherte gelten private Zuzahlungen von mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Übersteigen die Eigenbeteiligungen in der Summe zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, kann eine Befreiung beantragt werden. Bei einkommensschwachen Personen werden die Zuzahlungen gegebenenfalls durch das Jobcenter oder das Sozialamt übernommen. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich einen ärztlichen Rat oder sprechen Sie mit einem Berater Ihrer Pflegekasse über Ihre individuellen Möglichkeiten.

Tipp: Die Krankenkassen sind vertraglich an verschiedene Anbieter und Fachhändler von Hilfsmitteln gebunden. Informieren Sie sich, welches Modell Ihres gewünschten Hilfsmittels (beispielsweise Wannenlift) von Ihrer Kasse angeboten wird. Das Rezept Ihres Arztes sollte dieses Modell mitsamt der Hilfsmittelnummer detailgenau aufführen.

Barrierefreie Umbaumaßnahmen von der Steuer absetzen

Wer barrierefreie Umbaumaßnahmen selbst finanziert, kann die Investitionskosten von der Steuer absetzen. Handwerkskosten können hierbei als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ mit bis zu 1.200 Euro (20 Prozent von maximal 6.000 Euro der Arbeitskosten) geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht berücksichtigt.

Besonders hohe Ausgaben für die Beseitigung von Barrieren können in manchen Fällen außerdem als „außergewöhnliche Belastungen“ von der Steuer abgesetzt werden. Details dazu erfahren Sie von Ihrem/r Steuerberater*in oder beim Finanzamt.

Wichtig: Die Materialkosten müssen in der Rechnung Ihres Handwerkrsbetriebs extra ausgewiesen werden. Die Bezahlung sollte stets per Überweisung erfolgen – Barzahlung wird vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.

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FAQs: Fragen und Antworten zu barrierefreiem Wohnen und Bauen

Sollte ich mir in meinem Zuhause über Barrierefreiheit Gedanken machen? Worauf kommt es dabei eigentlich an? Und wer hilft mir bei der Finanzierung? Wir beantworten für Sie die häufigsten Fragen zu barrierefreiem Bauen und Wohnen.

1. Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit wird im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) wie folgt definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände […] sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“

Ein Gebäude oder eine Wohnung ist also dann barrierefrei, wenn Menschen mit visuellen, akustischen und anderen körperlichen Einschränkungen darin wohnen können und möglichst selbstständig und problemfrei im Alltag zurechtkommen. Das wird erreicht, indem beispielsweise Zugänge rollstuhlgerecht und ohne Schwellen konzipiert sind, in den Wohneinheiten ausreichend Bewegungsfreiheit vorhanden ist und Bereiche visuell so gekennzeichnet sind, dass Sie auch mit eingeschränkter Sehfähigkeit leicht erfasst werden können.

Mehr Informationen zu barrierefreiem Wohnen erhalten Sie hier.

2. Ich bin kerngesund. Warum sollte ich mir über Barrierefreiheit Gedanken machen?

Barrierefreie Häuser und Wohnungen erleichtern nicht nur Senioren und Personen mit körperlichem Handicap ein problemloses und möglichst selbstständiges Leben. Auch Familien profitieren von einem barrierefreien Wohnumfeld. Rampenartig angelegte Wege statt Treppen zum Haus oder in den Garten vermindern beispielsweise die Sturzgefahr bei kleinen Kindern. Auch die großzügig geschnittenen rollstuhlgerechten Badezimmer und Küchen werden nicht nur von Senioren als komfortabel empfunden, sondern verbessern den Wohnkomfort für die ganze Familie.

Zusätzlich verbessert barrierefreies Bauen den Wert Ihrer Immobilie und stellt so eine gute Altersvorsorge dar. Bei unvorhergesehenen gesundheitlichen Problemen oder im Alter ist bei einer barrierefreien Immobilie außerdem gewährleistet, dass Sie ohne teure und lange Umbaumaßnahmen in Ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können.

3. Für welche Bereiche der Wohnung ist Barrierefreiheit besonders wichtig?

Barrierefreiheit betrifft alle Wohn- und Lebensbereiche eines Hauses: von der Haustür, über das Treppengeländer bis zu den Wohnräumen. Geht es jedoch um einen nachträglichen Umbau für mehr Barrierefreiheit sind in Küche und Bad die größten und kostspieligsten Veränderungen nötig. Daher sollte im besten Fall bereits beim Bau oder vor dem Kauf eines Hauses darauf geachtet werden, dass diese Bereiche den Standards für Barrierefreiheit entsprechen oder zumindest so großzügig geschnitten sind, dass sie im Nachhinein problemlos umgebaut werden können.

4. Woran erkenne ich eine barrierefreie Immobilie?

Eine als „barrierefrei“ ausgewiesene Wohnung muss speziellen Anforderungen entsprechen, die in der Deutschen Industrienorm 18040 für barrierefreies Bauen festgesetzt sind. Dazu gehört beispielsweise, dass die Türen in der Wohnung mindestens 80 Zentimeter breit sind, Spülbecken und Arbeitsbereiche untersitzbar sind und es in allen Zimmern festgelegte Bewegungsradien gibt. Achten Sie darauf, dass nur die Bezeichnung „barrierefrei“ die Erfüllung der DIN-Norm gewährleistet. Die Begriffe „altersgerecht“ oder „barrierearm“ sind keine geschützten Begriffe.

Ebenfalls wichtig: „barrierefrei“ bedeutet nicht automatisch „rollstuhlgerecht“. Wenn Sie eine rollstuhlgerechte Immobilie kaufen oder bauen wollen, gelten teilweise speziellere Anforderungen als an eine barrierefreie Immobilie. So müssen beispielsweise die Türen 90 Zentimeter breit sein und in Wohnräumen muss ein größerer Wendekreis eingeplant sein. Lassen Sie sich im Zweifel von Experten beraten.

5. Mein Zuhause ist nicht barrierefrei. Was kostet mich der altersgerechte Umbau?

Welche Kosten bei einem nachträglichen Umbau für ein altersgerechtes Zuhause auf Sie zukommen, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Sie in Ihrem Haus lediglich einige Barrieren senken wollen, um mehr Komfort im Alltag zu haben, liegen die Kosten vielleicht bei einigen Hundert Euro. Streben Sie hingegen den Standard „altersgerechtes Haus“ an, können Umbaukosten von einigen Tausend Euro auf Sie zukommen.

Lassen Sie sich bei der Planung der von Ihnen gewünschten Maßnahmen von einer Wohnberatung in Ihrer Nähe beraten. Hier erhalten Sie außerdem Hinweise zu möglichen regionalen und überregionalen Förderungen oder ob Sie bestimmte Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse beantragen können. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit des Umbaus, um energetische Sanierungsmaßnahmen anzustoßen. Gemeinsame Förderpakete der KfW-Bank helfen bei der Finanzierung.

6. Gibt es Fördermöglichkeiten oder Zuschüsse für barrierefreies Sanieren?

Da es in Deutschland zu wenige barrierefreie Wohneinheiten für den steigenden Bedarf gibt, werden Sanierungen für alters- und rollstuhlgerechtes Wohnen von öffentlicher Seite gefördert. Wer sein Zuhause schon zeitig für die Zukunft fit machen möchte, erhält zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für den barrierefreien Bau und Umbau über die KfW-Bank, spezifische Förderprogramme der Länder oder über ein Wohn-Riester-Programm.

Im akuten Bedarfsfall werden Umbaumaßnahmen sowie barrieresenkende Hilfsmittel häufig von Kranken- und Pflegekassen oder dem Sozialamt übernommen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Arzt oder Ihrer Pflegekasse.

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Autorin: Mirka Jedamzik

Weitere Autor*innen: Karin Adolph, Julia Keesen

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