Marktanreizprogramm freigegeben

Eine gute Nachricht für Hausbesitzer: Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft nun weiter – die Haushaltssperre wurde aufgehoben. Modernisierer können ihre Förderanträge ab dem 12. Juli wieder an das BAFA schicken.

Eine gute Nachricht für Hausbesitzer: Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) läuft nun weiter – die Haushaltssperre wurde aufgehoben. Modernisierer können ihre Förderanträge ab dem 12. Juli wieder an das BAFA schicken.

Die Bedingungen haben sich allerdings etwas geändert: Die Förderung wird nur noch für die innovativsten Technologien gewährt – und das auch nur dann, wenn sie in Bestandsbauten eingebaut wird. Bauherren kommen nicht mehr in den Genuss der Förderung, da für Neubauten ohnehin eine bundesweite Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien besteht.

Weitere Änderungen: Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen sowie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel werden nicht mehr gefördert. Wärmepumpen werden nur noch gefördert, wenn sie besonders effizient sind. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung und Pelletkessel werden dagegen auch weiterhin bezuschusst.

Die Formulare für die Förderantrage können unter www.bafa.de herunterladen werden. Auch der Förderratgeber ist auf dem neuesten Stand und informiert Sie darüber, ob Ihre Anlage nach den neuen Bedingungen förderfähig ist und welche Fördermöglichkeiten dafür auch über das Marktanreizprogramm hinaus bestehen.

Wenn Ihr Antrag bereits vor der Haushaltssperre, also vor dem 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen ist, erhält Ihre Anlage die volle Förderung nach den alten Konditionen. Sollte das BAFA Ihren Antrag erst danach erhalten haben, gilt dieser als abgelehnt. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf einem neuen Formular unbedingt noch einmal stellen. Ihre Anlage ist jedoch nur dann förderfähig, wenn sie den neuen Anforderungen genügt. In jedem Fall gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer. Ihre Rückfragen können Sie dem BAFA unter der Telefonnummer 06196 908 - 625 stellen.

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