Informativere Abrechnungen

Bereits seit 2011 müssen Strom- und Gasrechnungen einfacher gestaltet sein. Ab Februar sollen sie laut Energiewirtschaftsgesetz noch genauere Angaben über den Verbrauch und die Rechte des Kunden enthalten. Ein schnellerer Anbieterwechsel wird ab April möglich.

Bereits seit Jahren kämpfen die Deutschen mit steigenden Strom- und Gaspreisen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Wettbewerb zwischen den Anbietern immer noch nicht greift. Die neuen Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) kommen Verbrauchern hier entgegen:

Erweiterte Informationspflicht

Ab Anfang Februar muss jede Rechnung viele Angaben enthalten, die dem Kunden einen besseren Überblick über seinen Verbrauch und seine Rechte verschaffen. Dazu gehören Kündigungstermine und -fristen sowie eine Einordnung des eigenen Verbrauchs. Die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Kunden vorliegen.
Beabsichtigt der Versorger eine Änderung der Vertragsbedingungen, muss diese dem Kunden rechtzeitig und auf transparente sowie verständliche Weise mitgeteilt werden.

Im Streitfall: Schlichtungsstelle Energie

Auch darf in der Abrechnung ein Hinweis auf die Schlichtungsstelle Energie nicht fehlen. Diese Einrichtung existiert seit Oktober 2011 und dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern. Nach dem EnWG sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und -dienstleister verpflichtet, Beschwerden von Kunden innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Dazu gehören z. B. Probleme mit der Rechnung oder dem Liefervertrag. Führt eine Beschwerde beim Anbieter zu keiner Einigung, können Verbraucher dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Die Schlichtungsstelle ist unabhängig, neutral und für den Konsumenten kostenfrei.

Schnellerer Anbieterwechsel

Auch der Lieferantenwechsel muss ab 1. April „unentgeltlich und zügig” ablaufen. Ein Wechsel muss nach spätestens drei Wochen abgeschlossen sein. Der Übertritt zum neuen Anbieter kann dann an jedem Wochentag beginnen – es muss nicht mehr wie bisher der Erste eines Monats sein.

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