EnEV 2009: Alles, was Sie wissen müssen

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft. Heizspiegel.de hat die wichtigsten Änderungen für Mieter und Hauseigentümer in sieben Fragen und Antworten zusammengefasst.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.  Heizspiegel.de hat die wichtigsten Änderungen für Mieter und Hauseigentümer in sieben Fragen und Antworten zusammengefasst.

1. Ab wann gilt die neue EnEV?

Entscheidend ist die so genannte Bauantragstellung. Erfolgt sie nach dem 1. Oktober 2009, gilt die EnEV 2009. Für alle bis dahin eingereichten Bau- und Sanierungsvorhaben gilt noch die EnEV 2007.

2. Was ändert sich für Neubauten?

Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.

3. Was ändert sich für Altbauten?

Altbauten sind von der neuen EnEV nur betroffen, wenn größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle vorgenommen werden. Dazu zählt das Dämmen der Wände oder der Austausch von Fenstern. Wenn Hauseigentümer solche Modernisierungen veranlassen, müssen neue Bauteile wie Fenster oder die Fassadendämmung einen um 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen, als bisher gefordert. Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Um das zu erreichen, müsste der Sanierer neben einer energieeffizienten Gebäudehülle beispielsweise eine moderne Heizungsanlage einbauen.

4. Was müssen Besitzer und Nutzer von Nachtstromspeicherheizungen beachten?

In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen 30 Jahre nach Einbau ersetzt werden.

5. Wie lauten die neuen Vorschriften zur Dachdämmung?

Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies nur, wenn seit dem 1. Februar 2002 der Eigentümer gewechselt hat. Für Mehrfamilienhäuser mit einem ungedämmten Dachboden gilt das Gesetz nicht.

6. Wer kontrolliert die EnEV?

Die Schornsteinfeger sind laut EnEV damit beauftragt, Verstöße gegen die neue Verordnung aufzuspüren. Bis zu 50.000 Euro Geldbuße können die Behörden bei Missachtung verhängen. Laut Deutschem Mieterbund e. V. (DMB) gibt es nach wie vor keine Kontrolle, ob die Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke oder eine nachträglich angebrachte Wärmedämmung an der Außenhülle entsprechend den Vorgaben der EnEV umgesetzt werden. Der DMB empfiehlt Mietern deshalb, sich bei einer geplanten Neuanmietung nicht nur den Energiepass zeigen zu lassen, sondern auch die Heizkostenabrechnung der Vorjahre.

7. Was ändert sich bei den Förderprogrammen der KfW?

Bereits zum 1. April 2009 startete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre neuen Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Diese werden an die EnEV 2009 angepasst. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der KfW Förderbank.

 

Hilfreiche Links:

Themenspezial EnEV auf Energiesparclub.de

Modernisierungsratgeber

Förderratgeber

KfW Förderbank

 

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