Glossar

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Geschossfläche

Die Geschossfläche bezeichnet die Gesamtfläche aller Vollgeschosse eines Gebäudes. Was ein Vollgeschoss ist, wird in den Bauordnungen der Bundesländer definiert. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind dies diejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens 1,20 bis 1,60 Meter über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder zwei Drittel ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Höhe von 2,30 Meter haben. Keller und Dachböden gehören damit normalerweise nicht zu den Vollgeschossen und damit nicht zur Geschossfläche.

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