Förderprogramm: Land Bayern - Förderung von Eigenwohnraum, Teil 2 Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (Förderkredit)
Was wird gefördert?
- Gegenstände der Förderung sind der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Mietwohnraum im Zweifamilienhaus kann nicht gefördert werden.
- Förderfähig sind beim Bau und Erwerb die Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums. Bei Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus sind die Gesamtkosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen aufzuteilen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt über ein Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, das mit Unterstützung der KfW für die Dauer der Zinsfestschreibung im Zins verbilligt wird.
- Das Darlehen darf ein Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums nicht überschreiten. Ergibt sich ein rechnerischer Darlehensbetrag von weniger als 15.000 Euro, scheidet eine Förderung aus (Bagatellgrenze).
- Der aktuelle Zinssatz für das Darlehen – nominal und effektiv – kann bei der Bewilligungsstelle und bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt erfragt werden. Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt kann das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der aufgrund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist.
- Die Tilgung beträgt 1 v. H. jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit.
- Der Auszahlungskurs beträgt 100 Prozent; die Bearbeitungskosten betragen 1 Prozent. Sie sind im ersten tilgungsfreien Jahr der Darlehenslaufzeit zu entrichten. Mit Beginn des neunten Monats, vom Beginn des Darlehensangebots an gerechnet, sind für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge monatlich 0,25 Prozent als Bereitstellungszinsen zu entrichten.
- Die gesamte Eigenleistung soll 20 v. H. der veranschlagten Gesamtkosten nicht unterschreiten. Wenn Finanzierungsdarlehen nicht oder nachrangig gesichert werden, kann eine Eigenleistung von mindestens 15 v. H. der Gesamtkosten als noch ausreichend angesehen werden; diese darf in aller Regel nicht in der Form der Selbsthilfe erbracht werden.
- Das Darlehen kann zusammen mit einem Darlehen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms in Anspruch genommen werden.
- Eine Kombination mit einem Darlehen einer Hausbank aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
zuständige Landratsämter und kreisfreie Städte
Kontakt zum Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen,
Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4
80539 München
Telefon: 089/2192-02
Fax: 089/2192-13350
E-Mail-Adresse: poststelle@stmb.bayern.de
Internet: www.wohnen.bayern.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe