Förderprogramm: Bremen - Ersatz von Elektroheizungen (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Ersatz von elektrischen Raumheizungen durch Gebäudezentralheizungen, wenn gleichzeitig die vorhandene elektrische Warmwasserbereitung ersetzt und in die Gebäudezentralheizung integriert oder mit dieser gekoppelt wird.
  • Das Gebäude, in dem das Fördervorhaben umgesetzt wird, befindet sich im Land Bremen und hat nicht mehr als 12 Wohneinheiten.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind die Grund-/Gebäudeeigentümer*innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer*innen), die Mieter*innen und Pächter*innen mit Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten sowie Unternehmen, die sich vertraglich zur Übernahme der Wärmeversorgung und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes verpflichtet haben.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt für Einfamilienhäuser: bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 2.500 Euro und bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 2.250 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt für Zweifamilienhäuser: bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme je Vorhaben bis zu 4.000 Euro und bei Umstellung auf Gas je Vorhaben bis zu 3.750 Euro.
  • Der Zuschuss für Wohngebäude mit 3 bis 12 Wohneinheiten errechnet sich aus einem Festbetrag je Gebäude und einem variablen Betrag je Wohneinheit und beträgt bis zu 3.500 Euro.
  • Der Zuschuss für die Umstellung auf Holzpellets beträgt bis zu 2.700 Euro.
  • Zusätzlich kann ein Zuschuss zur Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicherheizungen beantragt werden.
Kumulierung: Die Kumulation des Zuschusses mit Fördermitteln Dritter ist zulässig, solange die Summe aus Bonus, Zuschüssen, Krediten und Zulagen die Summe der Aufwändungen nicht übersteigt.

Kontakt zur Antragstelle:

Kundencenter der swb
Vertrieb Bremen und Bremerhaven
Telefon: 0421/35 93 590
E-Mail-Adresse: kundenservice-hb@swb-gruppe.de
Internet: www.swb.de

Kontakt zum Fördergeber:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Internet: www.bauumwelt.bremen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Erdgasheizung (Brennwerttechnik)

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