Förderprogramm: Stadt München - Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Neubaustandards & Passivhaus (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Neuerrichtung (Neubau) von Wohngebäuden im Effizienzhausstandard EH40 oder Passivhaus, sowie die Sanierung von Wohngebäuden zum Passivhausstandard bzw. EnerPHit-Standard.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Fördersätze Effizienzhaus im Neubau:
- EH40: 240 Euro je m² Wohnfläche, maximal 24.000 Euro je Wohneinheit
- EH40EE: 260 Euro je m² Wohnfläche, maximal 26.000 Euro je Wohneinheit
- EH40NH: 260 Euro je m² Wohnfläche, maximal 26.000 Euro je Wohneinheit
- EH40Plus: 280 Euro je m² Wohnfläche, maximal 28.000 Euro je Wohneinheit.
- Maximal sind 60 Prozent der Investitionskosten (gebäudebezogen für Baukonstruktion und Anlagentechnik) förderfähig. In Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung der antragstellenden Person gelten die Brutto- oder Nettokosten.
- Fördersätze Passivhaus im Neubau:
- Passivhaus Premium: 300 Euro je m² Wohnfläche, maximal 30.000 Euro je Wohneinheit
- Passivhaus Plus: 280 Euro je m² Wohnfläche, maximal 28.000 Euro je Wohneinheit
- Passivhaus Classic: 260 Euro je m² Wohnfläche, maximal 26.000 Euro je Wohneinheit
- Eine Kombination mit den Bonusmaßnahmen Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubaustandards & Passivhaus und Nachwachsende Rohstoffe ist möglich. Bei Passivhaus auch mit der Bonusmaßnahme Passivhaus-Zertifizierung.
- Wenn gleichzeitig Fördermittel aus dem FKG und aus Förderprogrammen Dritter in Anspruch genommen werden, müssen die Vorgaben aus den anderen Förderprogrammen hinsichtlich der Kumulierbarkeit der Fördermittel eingehalten werden.
- Die kumulierten Fördermittel dürfen – ungeachtet der Vorgaben in den Förderprogrammen Dritter – insgesamt die Herstellungs- oder Anschaffungskosten (je nach Vorsteuerabzugsberechtigung brutto oder netto) für die geförderten Anlagen und Maßnahmen nicht übersteigen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Bayerstraße 28a
80335 München
E-Mail-Adresse: fkg.rku@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/fkg
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Strom-Wärmepumpe | Energieeffizienter Neubau | Fernwärme | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie | Wärmepumpen | Fernwärme