Förderprogramm: Stadt Bocholt - Förderprogramm Altbau Optimal (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, für die Bauanträge vor dem 01.01.1995 gestellt wurden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen privater Wohngebäude in Bocholt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung ist begrenzt auf maximal 2.500 Euro pro Objekt. Die Förderhöhe beträgt maximal 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
- Die Fördersumme muss mindestens 200 Euro betragen.
- Oberste Geschossdecke: mindestens 28 cm Dämmstärke, Förderung 7 Euro/m². Jeder weitere cm Dämmstoffstärke erhöht den Förder-Grundbetrag um 50 Cent (bis maximal Passivhausanforderung = 34 cm).
- Flachdach: mindestens 28 cm Dämmstärke, Förderung 12 Euro/m². Jeder weitere cm Dämmstoffstärke erhöht den Förder-Grundbetrag um 1 Euro (bis maximal Passivhausanforderung = 34 cm).
- Schrägdach (Dachneigung größer 10 Prozent): mindestens 24 cm Dämmstärke, Förderung 9,50 Euro/m². Jeder weitere cm Dämmstoffstärke erhöht den Förder-Grundbetrag um 50 Cent (bis maximal Passivhausanforderung = 36 cm).
- Außenwände: mindestens 18 cm Dämmstärke, Förderung 9,50 Euro/m². Jeder weitere cm Dämmstoffstärke erhöht den Förder-Grundbetrag um 1 Euro (bis maximal Passivhausanforderung = 32 cm).
- Kellerdecke oder Sohlplatte: mindestens 10 cm Dämmstärke, Förderung 5 Euro/m². Jeder weitere cm Dämmstoffstärke erhöht den Förder-Grundbetrag um 50 Cent (bis maximal Passivhausanforderung = 22 cm).
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Neuverglasung mit 3-fach-Glas sowie Erneuerung von Fenstern mit 3-fach-Glas und normalen Rahmen (UG < 0,85 W/m²K, UF > 0,85 W/m²K), Förderung 20 Euro/m².
- Fenster, Balkon- und Terrassentüren: Erneuerung von Fenstern mit mit 3-fach-Glas und gedämmten Rahmen (UG < 0,85 W/m²K, UF< 0,85 W/m2K), Förderung 50 Euro/m².
- Für die Mindest-Dämmstärke gilt: Dämmstoffqualität WLG 035 (Bei niedrigerer WLG sind entsprechend geringere Dämmstoffstärken erforderlich).
- Stehen für Maßnahmen, die aus diesem Programm gefördert werden sollen, Zuschüsse aus anderen öffentlichen Förderprogrammen zur Verfügung, so sind diese vorrangig zu nutzen.
- Eine Kumulation von Zuschüssen ist grundsätzlich zulässig, solange die Höhe der gesamten öffentlichen Förderung 30 Prozent der Investitionskosten nicht überschreitet.
- Zusätzliche Förderungen sind der Stadt Bocholt zu benennen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bocholt
Berliner Platz 1
46395 Bocholt
Telefon: 02871/953-137
Fax: 02871/953-222
E-Mail-Adresse: angela.theurich@mail.bocholt.de
Internet: www.bocholt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch