Förderprogramm: Stadtwerke Witten GmbH - Heizungsumstellung auf Erdgas (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die erstmalige Umstellung einer bestehenden Heizung auf Erdgas mit Brennwerttechnik.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind jetzige und künftige Kund*innen der Stadtwerke Witten.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es wird ein einmaliger Zuschuss für Ein- und Mehrfamilienhäuser von 300 Euro pro beheizter Wohneinheit gezahlt.
- Bei gewerblicher Heizungsumstellung beträgt der Zuschuss für Heizungsanlagen bis 50 kW Leistung 500 Euro und für Heizungsanlagen ab 50 kW Leistung 1.000 Euro.
- Voraussetzung: Es muss eine angemeldete Stromzählermesseinrichtung für Haushalts- bzw. Gewerbestrom bei den Stadtwerken Witten bestehen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Witten GmbH
Westfalenstraße 18-20
58455 Witten
Dirk Kowert, Dennis Grabowski
Telefon: 02302/9173-332, -336
Fax: 02302/9173-305
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-witten.de
Internet: www.stadtwerke-witten.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung