Förderprogramm: Stadt Herten - Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung von
- extensiver und intensiver Dachbegrünungen sowie
- Fassadenbegrünungen (Wand- oder Bodengebunden) mit oder ohne Rankhilfe
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer*in oder Pächter*in von Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Herten sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung: Die Förderhöhe pro Quadratmeter begrünter Dachfläche beträgt 50 Euro, höchstens jedoch 10.000 Euro.
- Fassadenbegrünung: Gefördert werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer boden- bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünung mit oder ohne Rankhilfe, höchstens jedoch 10.000 Euro.
- Voraussetzung der Förderung ist, dass Gesamtkosten in Höhe von mindestens 100 Euro pro Antrag entstehen (Bagatellgrenze).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Herten
Stadtentwicklungsamt
Kurt‐Schumacher‐Straße 2
45699 Herten
Telefon: 02366/303-689
E-Mail-Adresse: Umwelt@herten.de
Internet: www.herten.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung