Förderprogramm: Stadt Göttingen - Fördermodul II: Energetisches Sanieren (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden folgende Maßnahmen:

  • Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
    • Einzelmaßnahmen Dämmen:
      • Dämmung der Gebäudehülle
      • Außenwand von innen und außen
      • Dachfläche
      • Oberste Geschossdecke
      • Kellerdecke
      • Unterer Gebäudeabschluss
      • Erneuerung von Fenstern und Haustür
    • Sanierung zum Effizienzhaus (Stufe 70 und 55)
  • Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen
    • Einbau einer Kraft-Wärme-Kopplung oder eines Blockheizkraftwerkes, basierend auf regenerativen Brennstoffzellen
    • Einbau einer Solarthermie-Anlage
    • Einbau einer Holzpellet-Anlage
    • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
    • Einbau einer Solar-Wasser Wärmepumpe oder Wasser-Wasser Wärmepumpe
    • Schaffung eines Fernwärmeanschlusses
  • Maßnahme III: Boni

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtige oder Mieter*innen, die ihr Gebäude im Göttinger Stadtgebiet im Sinne des Förderprogramms sanieren wollen. Die Gebäude, die saniert werden, müssen sich im Göttinger Stadtgebiet befinden.

Beschreibung des Förderprogramms:

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
    • Einzelmaßnahmen Dämmen
      • Außenwand von innen und außen: 10 Euro/m²
      • Dachfläche: 10 Euro/m²
      • Oberste Geschossdecke: 5 Euro/m²
      • Kellerdecke: 5 Euro/m²
      • Fenster und Hauseingangstüren: 15 Euro/m²
    • Sanierung zum Effizienzhaus (Stufe 70 und 55)
      • Effizienzhaus Stufe 70: 2.500 Euro
      • Effizienzhaus Stufe 55: 3.500 Euro
  • Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen
      Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerkes: 600 Euro
    • Solarthermie-Anlage: 800 Euro
    • Holzpellet Kessel: 500 Euro
    • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 500 Euro
    • Solar-Wasser Wärmepumpe oder Wasser-Wasser Wärmepumpe: 600 Euro
    • Fernwärmeanschluss: 800 Euro
  • Maßnahme III: Boni :
    • Folgende Boni werden gewährt: Baustoffbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für flächensparendes Wohnen, Kombinationsbonus Grün und Innovationsbonus.
    • Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der bewilligten Fördersumme der Maßnahme auf die sich der Bonus bezieht.
Bei der Gesamtförderhöhe ist folgendes zu beachten:
  • Es gilt eine Mindestförderhöhe von 500 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt für einen 1 bis 4 Personenhaushalt 3.500 Euro. Für jedes weitere in dem Gebäude gemeldete Haushaltsmitglied erhöht sich die maximale Förderhöhe um 250 Euro. Die maximale Förderhöhe kann damit auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden.
  • Die Förderquote ist i.d.R. auf maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Kumulierung: Das Fördermodul II ist mit anderen bundes- und landesweiten Förderprogrammen kombinierbar, soweit die jeweiligen Förderprogramm das zulassen.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Göttingen
Referat 07
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimaschutz@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de

Weitere Informationen:

Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | BHKW | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Nahwärme / Fernwärme

Übersicht über alle Förderprogramme

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