Förderprogramm: Stadt Göttingen - Fördermodul II: Energetisches Sanieren (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden folgende Maßnahmen:
- Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
- Einzelmaßnahmen Dämmen:
- Dämmung der Gebäudehülle
- Außenwand von innen und außen
- Dachfläche
- Oberste Geschossdecke
- Kellerdecke
- Unterer Gebäudeabschluss
- Erneuerung von Fenstern und Haustür
- Sanierung zum Effizienzhaus (Stufe 70 und 55)
- Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen
- Einbau einer Kraft-Wärme-Kopplung oder eines Blockheizkraftwerkes, basierend auf regenerativen Brennstoffzellen
- Einbau einer Solarthermie-Anlage
- Einbau einer Holzpellet-Anlage
- Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Einbau einer Solar-Wasser Wärmepumpe oder Wasser-Wasser Wärmepumpe
- Schaffung eines Fernwärmeanschlusses
- Maßnahme III: Boni
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hauseigentümer*innen, deren Vertretungsberechtige oder Mieter*innen, die ihr Gebäude im Göttinger Stadtgebiet im Sinne des Förderprogramms sanieren wollen. Die Gebäude, die saniert werden, müssen sich im Göttinger Stadtgebiet befinden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Maßnahme I: Energieeffiziente Gebäudehülle
- Einzelmaßnahmen Dämmen
- Außenwand von innen und außen: 10 Euro/m²
- Dachfläche: 10 Euro/m²
- Oberste Geschossdecke: 5 Euro/m²
- Kellerdecke: 5 Euro/m²
- Fenster und Hauseingangstüren: 15 Euro/m²
- Sanierung zum Effizienzhaus (Stufe 70 und 55)
- Effizienzhaus Stufe 70: 2.500 Euro
- Effizienzhaus Stufe 55: 3.500 Euro
- Maßnahme II: Energieeffizientes Heizen
-
Kraft-Wärme-Kopplung oder Blockheizkraftwerkes: 600 Euro
- Solarthermie-Anlage: 800 Euro
- Holzpellet Kessel: 500 Euro
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: 500 Euro
- Solar-Wasser Wärmepumpe oder Wasser-Wasser Wärmepumpe: 600 Euro
- Fernwärmeanschluss: 800 Euro
- Folgende Boni werden gewährt: Baustoffbonus, Denkmalschutzbonus, WEG-Bonus, Bonus für flächensparendes Wohnen, Kombinationsbonus Grün und Innovationsbonus.
- Der Zuschuss beträgt 20 Prozent der bewilligten Fördersumme der Maßnahme auf die sich der Bonus bezieht.
- Es gilt eine Mindestförderhöhe von 500 Euro.
- Die maximale Förderhöhe beträgt für einen 1 bis 4 Personenhaushalt 3.500 Euro. Für jedes weitere in dem Gebäude gemeldete Haushaltsmitglied erhöht sich die maximale Förderhöhe um 250 Euro. Die maximale Förderhöhe kann damit auf höchstens 6.000 Euro erhöht werden.
- Die Förderquote ist i.d.R. auf maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (brutto) begrenzt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Göttingen
Referat 07
Hiroshimaplatz 1-4
37083 Göttingen
0551/400-3939
E-Mail-Adresse: klimaschutz@goettingen.de
Internet: www.goettingen.de
Weitere Informationen:
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | BHKW | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Einbau Solarthermieanlage | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Nahwärme / Fernwärme