Förderprogramm: Universitätsstadt Gießen - Förderprogramm Fernwärme (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Einbau von Fernwärmeübergabestationen bei Ersatz einer Erdgasheizung (Gaszentralheizung/Gasetagenheizung) durch den Anschluss von Bestandsgebäuden an das Fernwärmenetz innerhalb des Stadtgebiets Gießen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer*innen von Wohn- und Gewerbegebäuden
- Mieter*innen und Pächter*innen (nur mit Zustimmung des*der Eigentümer*in)
- bei Wohnungseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft nach WEG
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Maßnahme wird mit 500 Euro pro getauschter Gaszentralheizung oder getauschter Gasetagenheizung gefördert. Kumulierung: Sofern durch ein Förderprogramm der EU, des Bundes oder Landes eine Förderung erfolgt, auf die die Förderung der Stadt Gießen angerechnet wird, ist die Förderung von EU, Bund, Land vorrangig in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung durch die tadt Gießen ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Gießen
Klimaschutzmanagement
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Telefon: 0641/306-2110
E-Mail-Adresse: klimaschutz@giessen.de
Internet: www.giessen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung