Förderprogramm: Universitätsstadt Tübingen - Förderung der Artenvielfalt (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität - u.a. Dach- und Fassadenbegrünung -.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen und Mieter*innen im Einvernehmen mit den jeweiligen Eigentümer*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuschussfähigen Aufwendungen und höchstens 1.500 Euro je Maßnahme. Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Saatgut, Pflanz- und Bodenmaterial, deren Anlieferung sowie Handwerkerleistungen zur fachgerechten Ausführung.
- Fassadenbegrünung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuschussfähigen Aufwendungen (maximal 1.500 Euro je Maßnahme). Zuwendungsfähige Aufwendungen sind Kosten für Pflanz- und Bodenmaterial, sowie der Kauf von Materialien für Rank- und Kletterhilfen, bzw. die Montage von Rank- und Kletterhilfen durch Dritte (Handwerksbetriebe).
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Universitätsstadt Tübingen
Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
Friedrichstraße 21
72072 Tübingen
Telefon: 07071/204-1800
E-Mail-Adresse: umwelt-klimaschutz@tuebingen.de
Internet: www.tuebingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung