Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Förderprogramm Stuttgarter Grünprogramm (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten und Instandsetzungen erneuerungsbedürftiger Begrünungen, vorausgesetzt es wurde keine verpflichtende Vorgabe im Bebauungsplan oder in der Baugenehmigung ausgesprochen.

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche oder juristische Personen als Grund- und/oder Gebäudeeigentümer*innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.
  • Bei Eigentümergemeinschaften ist dem Antrag ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Teilnahme am Stuttgarter Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart beizufügen.
  • Bei der Anlage von artenreichen Blühflächen können auch einzelne Personen, Vereine und Interessensgruppen gefördert werden, wenn diese über ein schriftliches, auf mindestens 10 Jahre unkündbares Nutzungsrecht für das Grundstück verfügen.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Gefördert werden 50 Prozent der Kosten Entsiegelung mit Begrünung von Freiflächen insbesondere Höfe, Zufahrten und Abstandsflächen auf dem Grundstück, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Anlage von artenreichen Blühflächen.
  • Die Fördergrenze liegt bei brutto 10.000 Euro je Maßnahme und bei insgesamt brutto 30.000 Euro je Grundstück.
  • Befindet sich das Grundstück in einem stark wärmebelasteten Bereich der dicht bebauten und stark versiegelten Talkessellage (Nesenbachtal, Neckartal) der Stadt werden 70 Prozent der Kosten gefördert. Die Fördergrenze je Maßnahme liegt bei brutto 15.000 Euro und bei insgesamt brutto 45.000 Euro je Grundstück.
  • Jede Maßnahme oder Teilmaßnahme kann nur einmal gefördert werden und ist auf 10 Jahre zu unterhalten und zu pflegen.
  • Für umfangreiche und/oder qualitativ hochwertige Begrünungsmaßnahmen, insbesondere flächige Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen, wandgebundene Fassadenbegrünungen, Dachbegrünungen ab 100 m², Dachgärten ab 50 m², kann eine Fördersumme nach Einzelfallprüfung bis brutto 30.000 Euro je Maßnahme gewährt werden. Die Fördergrenze für das jeweilige Grundstück (30.000 Euro/45.000 Euro) bleibt unberührt.
  • Die Aufwendungen für Nebenkosten dürfen 15 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten nicht übersteigen.
  • Eigengeleistete Arbeitszeiten können auf Stundenbasis gemäß den vertraglichen Regelungen gefördert werden. Sie sind auf maximal 15 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme begrenzt. Der Stundensatz beträgt pauschal 7,50 Euro.
Kumulierung:
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand wird nicht pauschal ausgeschlossen.
  • Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung aus dem Grünprogramm bereitgestellt werden kann, wie zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Sanierungsfördermitteln in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten.

Kontakt zur Antragstelle:

Landeshauptstadt Stuttgart
Eberhardstraße 10
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-20301
E-Mail-Adresse: Urbanes.Gruen@Stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

Mehr Orientierung im Sanierungs-Dschungel

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