Förderprogramm: Stadt Beckum - Förderung von Maßnahmen zur Dachbegrünung (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen der extensiven Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden und Nebengebäuden sowie auf neu errichteten Gebäuden und Nebengebäuden nach werkvertraglicher Abnahme.
- Die zu begrünende zusammenhängende Dachfläche muss mindestens eine Größe von 10 m² und eine Mindestaufbaustärke von 6 cm aufweisen. Sie ist sach- und fachgerecht durch einen gewerblichen Betrieb auszuführen.
- Förderfähig sind Kosten für:
- Ausführungsarbeiten durch einen gewerblichen Betrieb, wie zum Beispiel einen Garten- und Landschaftsbau- oder Dachdeckerbetrieb
- benötigte Materialien sowie heimisches Saatgut und Pflanzen
- Beratung und Planung sowie eventuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Statik
- Zusatzmaßnahmen, die über planungsrechtliche Festsetzungen beispielweise im Bebauungsplan hinausgehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt ist eine Person mit Eigentum an dem Grundstück oder dem Gebäude, auf dem die zu fördernde Maßnahme erfolgt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30 Euro pro m² begrünter Dachfläche und insgesamt höchstens 3.000 Euro je Grundstück.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Beckum
Fachdienst Umwelt und Grün
Weststraße 46
59269 Beckum
Telefon: 02521/29-373
Fax: 02521/2955-373
E-Mail-Adresse: neuhaus.s@beckum.de
Internet: www.beckum.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung