Förderprogramm: Bremen - Dachbegrünung (Zuschuss)

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung sofern diese Maßnahme freiwillig und nicht aufgrund einer rechtlichen Vorgabe bindend ist.
  • Die Höhe der durchwurzelbaren Schicht muss für den gewünschten Rückhalt von Regenwasser mindestens 10 cm betragen.
  • Förderfähig sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Grund- und Gebäudeeigentümer*innen oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Bei einer Höhe der durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm oder einem Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,5 (mindestens 50 Prozent Regenrückhalt) werden bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro, gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt maximal 30 Euro.
  • Sofern die Höhe der durchwurzelbaren Schicht mindestens 15 cm beträgt oder ein Spitzen-Abflussbeiwert Cs kleiner oder gleich 0,3 (mindestens 70 Prozent Regenrückhaltung) vorliegt, werden 30 Prozent der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 6.000 Euro gefördert. Die Förderhöhe pro m² begrünter Fläche beträgt in diesen Fällen maximal 30 Euro.
  • Wird bei einer durchwurzelbaren Schicht von mindestens 10 cm eine die Biodiversität fördernde Bepflanzung bzw. Gestaltung vorgesehen (mindestens eine vielfältige Bepflanzung mit Blühdauer über die gesamte Vegetationszeit, weitere Möglichkeiten: Substratanhügelungen, Nistmöglichkeiten für Insekten, etc.), so erhöht sich die Förderung um 5 Euro pro m² begrünter Fläche. Dieser Bonus beträgt maximal 1.500 Euro je Förderung je Grundstück.

Kontakt zur Antragstelle:

Bremer Umwelt Beratung e. V.
Am Dobben 43a
28203 Bremen
Telefon: 0421/70 70 100
E-Mail-Adresse: info@bremer-umwelt-beratung.de

Kontakt zum Fördergeber:

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 21
Contrescarpe 72
28195 Bremen
E-Mail-Adresse: office@bau.bremen.de
Internet: www.bauumwelt.bremen.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Gebäudebegrünung

Übersicht über alle Förderprogramme

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