Förderprogramm: KfW - Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher
- die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Kommunen und Landkreise
- deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens überwiesen wird.
- Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900 Euro pro Ladepunkt.
- Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 12.857,14 Euro, wird keine Förderung gewährt.
- Die Summe der beantragten Zuschüsse eines Antrags muss mindestens 9.000 Euro betragen. Entsprechend sind in einem Antrag mindestens zehn förderfähige Ladepunkte zu bündeln.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 539 9005
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung