Förderprogramm: Landeshauptstadt Wiesbaden - Förderprogramm Solarstrom (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird im Stadtgebiet die Errichtung einer Photovoltaikanlage an und auf bestehenden Gebäuden sowie zusätzliche Komponenten in Verbindung mit der neuen Anlage. Die Maßnahmen müssen von Fachfirmen ausgeführt werden.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind Personen als Eigentümer*innen von selbst genutzten oder vermieteten/verpachteten Gebäuden und Wohnungen sowie Mieter*innen/Pächter*innen mit Zustimmungserklärung der Eigentümer*in.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Zuschuss zur Photovoltaikanlage: Das Anbringen einer neuen Photovoltaikanlage, soweit dies baurechtlich und denkmalschutzrechtlich zulässig und bautechnisch möglich ist, an Außenwandflächen, Garagen, Carports, Terrassen, sowie auf Dachflächen, wird mit einem gestaffelten Zuschuss von:
      bis 3,0 kW pauschal 300 Euro
    • bis 6,0 kW pauschal 400 Euro
    • größer 6,0 kW pauschal 500 Euro
    gefördert.
  • Zuschuss Batteriespeicheranlage: Wird in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage ein Batterie-Speichersystem eingebaut, wird der Speicher mit einem gestaffelten Zuschuss von:
      bis 3,0kWh pauschal 300 Euro
    • bis 6,0 kWh pauschal 400 Euro
    • größer 6,0 kWh pauschal 500 Euro
    gefördert. Die Förderhöhe richtet sich nach der nutzbaren Kapazität des Speichers.
  • Zuschuss Zählerplatzumbau: Ist in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten zwingend notwendig, wird die Herrichtung des Zählerplatzes mit 250 Euro gefördert.
  • Zuschuss zur Anlagenoptimierung PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement: Werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zusätzliche Komponenten zur Anlagenüberwachung/Optimierung zum Internet oder rechnergestützten Anlagen-Monitoring und zum Einspeisemanagement eingesetzt, wird ein weiterer Förderzuschuss von 100 Euro gewährt.
Die geförderte Anlage muss mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben werden. Kumulierung:
  • Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme ist zulässig.
  • Die Stadt Wiesbaden behält sich eine Kürzung des eigenen Förderbetrages vor, wenn durch Kumulierungseinschränkungen ein Bundes- oder Landesförderprogramm nicht vollständig ausgenutzt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Förderprogramme gegebenenfalls, eine Kumulation ausschließen bzw. der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann.

Kontakt zur Antragstelle:

Klimaschutzagentur Wiesbaden e. V.
Moritzstraße 28
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611/236 50-0
Fax: 0611/236 50-20
E-Mail-Adresse: info@ksa-wiesbaden.org
Internet: www.ksa-wiesbaden.org

Kontakt zum Fördergeber:

Landeshauptstadt Wiesbaden
Umweltamt
Gustav Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611/31-3729
E-Mail-Adresse: Proklima@wiesbaden.de
Internet: www.wiesbaden.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Photovoltaik | Batteriespeicher | Photovoltaik

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