Förderprogramm: Land Berlin - Effiziente GebäudePLUS (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Berlin, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Die Fördermaßnahmen sind in fünf Fördermodulen zusammengefasst:
- Fördermodul 1 - Wärmeschutz der Gebäudehülle: Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu zählen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung Kellerdecke bzw. –sohle
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Ertüchtigung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen.
- Fördermodul 2 - gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
- Fördermodul 3 - Austausch und Optimierung der Anlagentechnik:
- Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als zehn Jahre ist)
- Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als zehn Jahre ist)
- Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
- Fördermodul 4 - digitale Systeme: Gefördert wird der Einbau digitaler Systeme in Wohn- und Nichtwohngebäuden, z. B. Smart-Meter-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik sowie Einbindung von Wetterdaten.
- Fördermodul 5 - Effizienzhaus: Gefördert wird die umfängliche Sanierung von bestehenden Wohngebäuden durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen (siehe „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG))“, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erstmals das energetische Niveau eines
- Effizienzhaus Denkmal oder Denkmal EE
- Effizienzhaus 100 oder 100 EE
- Effizienzhaus 85 oder 85 EE
- Effizienzhaus 70 oder 70 EE
- Effizienzhaus 55 oder 55 EE
- Effizienzhaus 40 oder 40 EE
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen
- Wohnungsbaugenossenschaften
- Vermietende und Investierende
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- selbstnutzende Wohneigentümer*innen
- Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die maximale Fördersumme je Vorhaben und Kalenderjahr beträgt für Nichtwohngebäude 500.000 Euro. Für Wohngebäude beträgt sie je Vorhaben in der Regel ebenfalls 500.000 Euro (einzelne Fördersummen siehe Richtlinie). Kumulierung: Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aller öffentlichen Fördermittel die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Berlin
Immobilien- und Stadtentwicklung
Bundesallee 210
10719 Berlin
Telefon: 030/2125-2662
Fax: 030/2125-4300
E-Mail-Adresse: immobilien@ibb.de
Internet: www.ibb.de/energie
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Nahwärme / Fernwärme | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Austausch Umwälzpumpe | Austausch der Zirkulationspumpe | Hausautomation | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Hydraulischer Abgleich | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Sanierung Nichtwohngebäude | Biomasseheizung | Heizungsmodernisierung | Wärmepumpen | Lüftung & Wärmerückgewinnung | Solarthermie | Fernwärme