Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - IB-Förderdarlehen - Bau oder Erwerb einer neuen Immobilie (Förderkredit)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuschaffung und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.

FördermittelCheck: Förderung finden

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Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens zwei Personen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) um nicht mehr als 80 Prozent überschreitet.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Darlehenssumme: maximal 100.000 Euro
  • Zinsfestschreibung: 10 Jahre oder 20 Jahre
  • nominaler Zinssatz: 0,9 Prozent über 10 Jahre bzw. 1,7 Prozent für 20 Jahre
  • Baby-Bonus: 800 Euro Zuschuss pro Jahr und Kind für 5 Jahre, 1.600 Euro Zuschuss für Kinder mit Behinderung, einmalig 5.000 Euro für jedes weitere Kind, das im Förderzeitraum von 5 Jahren geboren wird.
  • 10 Prozent der Gesamtkosten sind mit Eigenleistungen zu erbringen, davon 5 Prozent der Gesamtkosten sind als verfügbare Eigenmittel nachzuweisen.
Kumulierung: Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln (z.B. durch verbilligte Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist möglich, sofern zumindest ein Eigenanteil von 10 Prozent an der Gesamtfinanzierung geleistet wird.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Holzpelletheizung mit Brennwerttechnik | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Strom-Wärmepumpe

Übersicht über alle Förderprogramme

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