Förderprogramm: Stadt Soest - Förderprogramm Photovoltaik (Zuschuss)
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen zur effizienten Nutzung der Solarenergie auf oder an privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern.
- In Verbindung mit der neuen PV-Anlage ist auch eine Förderung eines elektrischen Batteriespeichers möglich.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind jede/r private (d. h. nicht-öffentliche) Eigentümer*in von im Stadtgebiet Soest liegenden Wohngebäuden, sofern die Anlage genehmigungsfähig ist. Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohnungseigentümer*in und Jahr im Stadtgebiet von Soest.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Fördersumme ist jeweils auf einen einmaligen Förderbetrag von 500 Euro begrenzt.
- Die Nennleistung der geförderten Anlage muss zwischen 6 und 15 kWp betragen. Anlagen unter 6 kWp bekommen auch die Förderung, sofern sie eine Eigenerklärung abgeben, dass alle für eine PV-Anlagen geeigneten Dachflächen genutzt werden (also Süd/Ost/West belegt und ohne Verschattung).
- Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohnungseigentümer*in und Jahr im Stadtgebiet von Soest.
- Der Zuschuss für einen elektrischen Batteriespeicher ist auf einen Einmalförderbetrag begrenzt. Der Förderbetrag beträgt 500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Soest
Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz
Windmühlenweg 21
59494 Soest
Telefon: 02921/103-3113, -3333
E-Mail-Adresse: photovoltaik@soest.de
Internet: www.soest.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung