Förderprogramm: Gemeinde Unterhaching - Förderprogramm Energie & Klimaschutz, Fernwärmeanschluss (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Anschluss an das Fernwärmenetz der Geothermie Unterhaching oder an ein privates Fernwärmenetz.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind:
- Gebäudeeigentümer*innen oder Erbbauberechtigte (z.B. natürliche Personen, Eigentümergemeinschaften, Genossenschaften, juristische Personen des privaten Rechts wie Vereine oder Stiftungen)
- Mieter*innen oder Pächter*innen des Gebäudes, sofern eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Eigentümers / der Eigentümerin vorliegt.
- Unternehmen, sofern sie der Definition für Kleinstunternehmen nach der Europäischen Kommission entsprechen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss beträgt pauschal 1.000 Euro pro Anschluss. Kumulierung: Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Förderprogrammen anderer Träger (z.B. der KfW-Bank oder des Bafa) oder einer Steuerermäßigung nach § 35 c EStG ist von Seiten der Gemeinde Unterhaching gestattet, sofern deren Richtlinien hinsichtlich Kumulierbarkeit die Bezuschussung der Gemeinde Unterhaching nicht ausschließen.
Kontakt zur Antragstelle:
Gemeinde Unterhaching
FB 3.2 - Umwelt und Klimaschutz
Rathausplatz 7, Zimmer 215
82008 Unterhaching
E-Mail-Adresse: klimaschutz@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Unterhaching
Rathausplatz 7
82008 Unterhaching
Telefon: 089/66 551-0
Fax: 089/66 551-166
E-Mail-Adresse: rathaus@unterhaching.de
Internet: www.unterhaching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung