Förderprogramm: Niedersachsen - Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur in Niedersachsen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beschaffung von Neufahrzeugen und die Errichtung zugehöriger Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge (Wall Boxen).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind niedersächsische Kommunen und der Regionalverband Großraum Braunschweig.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es wird ein einmaliger Zuschuss je Fahrzeug und optional für zugehörige Ladeinfrastruktur gewährt.
- Dieser beträgt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl 10.000 Euro bis 60.000 Euro (zzgl. optionale Ladeinfrastruktur).
- Es werden zwei bis vier Fahrzeuge - abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune - gefördert.
- Die Fahrzeuge müssen nach Inbetriebnahme mindestens fünf Jahre genutzt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf einer Ladestation | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos