Förderprogramm: Baden-Württemberg - Energieeffizienzfinanzierung – Sanieren (Förderkredit)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Umfassende energetische Sanierung von älteren Wohnimmobilien
- Kauf von älteren Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen direkt nach der Sanierung (Ersterwerb)
- Einhaltung des Energieeffizienz-Standards KfW-Effizienzhaus 55 oder 70 nach Sanierung
- Kosten für die Sanierungsmaßnahmen inklusive Nebenarbeiten und Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen des Energieeffizienzexperten.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Gefördert werden Privatpersonen, die Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäuden beziehungsweise selbst-genutzten Eigentumswohnungen durchführen. Ersterwerbende (als Privatpersonen) von neu sanierten Wohngebäuden beziehungsweise Eigentumswohnun-gen sind ebenfalls förderfähig.
- Antragsberechtigt sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn jede/r Wohnungseigentümer*in die Immobilie selbst nutzt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch die Verbilligung eines langfristigen Darlehens der L-Bank, das über ein Finanzierungsinstitut ausgereicht wird.
- Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
- Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel 5.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag pro Wohneinheit beträgt 120.000 Euro.
- Folgende Laufzeiten werden angeboten:
- Laufzeitvarianten 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren (10/2)
- 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren (20/3)
- 30 Jahre mit 1, 2, 3 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren (30/5).
- Nach erfolgreicher Durchführung der Sanierung wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss für das Darlehen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Energieeffizienzexperte das tatsächlich erreichte KfW-Effizienzhaus-Niveau bestätigt. Der Tilgungszuschuss beträgt: KfW-Effizienzhaus 55 = 42,5 Prozent des Darlehensbetrags und KfW-Effizienzhaus 70 = 36,5 Prozent des Darlehensbetrags.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder-mitteln ist in der Regel möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
- Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten ist eine Kombination mit einem Zuschuss im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ (KfW-Programm-Nummer 431) möglich.
- Für den Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien ist die Kombination mit den nachfolgenden Förderprogrammen möglich: Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien der L-Bank (www.l-bank.de/wmz) Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank (www.l-bank.de/kdw) Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit der KfW (www.kfw.de/167).
- Ausgeschlossen ist für in diesem Programm geförderte Maßnahmen eine Finanzierung mit folgenden Programmen der KfW: KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (KfW-Programm-Nummer 151 und 152) und KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (KfW-Programm-Nummer 430).
Kontakt zur Antragstelle:
Ihre Hausbank
Kontakt zum Fördergeber:
L-Bank
Bereich Wirtschaftsförderung
Börsenplatz 1
76113 Karlsruhe
Telefon: 0711/122-2288
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Nahwärme / Fernwärme | Gas-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Erneuerbare Energien Hybridheizung