Förderprogramm: Gemeinde Herrsching - Energiesparförderprogramm (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung an und in Gebäuden. Es werden verschiedene Maßnahmenbereiche unterschieden:
- A Dämmung von Bauteilen der Gebäudehülle an bestehenden Wohngebäuden (Vor dem 01.01.2002 muss eine Baugenehmigung erteilt worden sein.)
- B Erneuerung und/oder Veränderung der Technischen Gebäudeausstattung zur Versorgung mit Strom und Wärme von Bestandsgebäuden
- C Kleinanschaffungen für den Einzelhaushalt.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt für A und B sind Gebäudeeigentümer*innen, Hausverwaltungen mit Zustimmung der Eigentümergesellschaft sowie Mieter*innen mit Zustimmung der Eigentümer*innen.
- Für C sind Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Herrsching antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Maßnahmenbereich A:
- Die Förderung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten. Eine Erhöhung um 5 Prozent wird gewährt bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen.
- Der maximale Förderbetrag innerhalb von fünf Jahren beträgt für Ein-/Zweifamilienhäuser 6.000 Euro und 12.000 Euro für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten.
- Einzelheiten der Dämmung von Dach, Fassade, Decken und Austausch von Fenstern siehe Richtlinie.
- Maßnahmenbereich B:
- Die Förderung beträgt 5 Prozent der Gesamtkosten. Der maximale Förderbeträgt je Gebäude beträgt 3.000 Euro.
- Einzelheiten des Austausches der Heizung (Biomasse, Wärmepumpe, thermische Solaranlage, BHKW, Brennstoffzelle, Lüftung, Photovoltaik und hydraulischer Abgleich siehe Richtlinie.
- Maßnahmenbereich C:
- Elektro-Großgeräte werden pauschal mit 50 Euro gefördert.
- Ein Photovoltaik-Balkonkraftwerk wird mit 100 Euro je Modul gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Herrsching a. Ammersee
Sachgebiet Umwelt und Agenda 21
Bahnhofstraße 12
82211 Herrsching
Telefon: 08152/374-38
E-Mail-Adresse: f.kalz@herrsching.de
Internet: www.herrsching.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erdgasheizung (Brennwerttechnik) | Nahwärme / Fernwärme | Biomassenheizung (Holzpellets, Hackschnitzeln, Scheitholz) | Wärmepumpe | Einbau Solarthermieanlage | BHKW | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Solarthermie für Warmwasser | Thermosolaranlage für Heizung und Warmwasser | Erdgasheizung mit Brennwerttechnik | Erdgas-BHKW | Erdgaswärmepumpe | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Strom-Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Brennstoffzellen-Heizung