Förderprogramm: Gemeinde Wallenhorst - Förderprogramm Lastenfahrrad (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von ein- oder zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt einmalig 1.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises.
- Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des/der Antragssteller*in verbleiben. Je Antragsteller*in ist ein Fahrzeug förderfähig.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407/888-740
E-Mail-Adresse: stefan.sprenger@wallenhorst.de
Internet: www.wallenhorst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung