Förderprogramm: Gemeinde Wallenhorst - Förderprogramm Lastenfahrrad (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von ein- oder zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h) sowie zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenpedelecs bis 45 km/h. Das Lastenfahrrad muss einen verlängerten Radstand aufweisen sowie für eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) zugelassen sein und damit mehr Ladevolumen bzw. -gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss beträgt einmalig 1.000 Euro bzw. maximal 50 Prozent des Anschaffungspreises.
  • Das Lastenfahrrad muss mindestens 36 Monate im Eigentum des/der Antragssteller*in verbleiben. Je Antragsteller*in ist ein Fahrzeug förderfähig.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Gemeinde Wallenhorst
Rathausallee 1
49134 Wallenhorst
Telefon: 05407/888-740
E-Mail-Adresse: stefan.sprenger@wallenhorst.de
Internet: www.wallenhorst.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads

Übersicht über alle Förderprogramme

CO2-Familie: Newsletter-Anmeldung Stickysidebar

Kopf

Energie sparen. Kosten senken. Klima schützen.

Wir zeigen wie: Erhalten Sie die besten Tipps und News jeden Monat neu in Ihren Posteingang!

Eingabebereich