Förderprogramm: Stadtwerke Kaarst - Erdgas-Wärmepumpe (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird Einbau einer Erdgas-Wärmepumpe.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Personen im Gasgrundversorgungsgebiet.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 100 Euro.
- Voraussetzung: Die Auszahlung der vollständigen Förderung ist daran gebunden, dass der/die Kund*in für 24 Monate Erdgas von der Stadtwerke Kaarst GmbH bezieht.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 0203/540-231, 0800 1 99 99 60
Fax: 0203/540-298
E-Mail-Adresse: energieberatung@stadtwerke-kaarst.de
Internet: www.stadtwerke-kaarst.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung