Förderprogramm: infra fürth gmbh - Förderung Elektro-Roller oder Elektro-Kleinkraftrad (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuanschaffung von Elektro-Roller oder Elektro-Kleinkraftrad.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt Eigentümer*innen einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder Verwalter*innen eines gesamten Objektes. Nichteigentümer*innen (z.B. Mieter*innen) müssen eine schriftliche Zustimmung des/der Eigentümer*in einreichen.
- Der/die Antragstellende muss Strom- und/oder Erdgaskund*in (falls technisch möglich) der infra fürth gmbh sein.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss ist beträgt 100 Euro je Fahrzeug.
- Der/die Kund*in muss fünf Jahre Erdgas- bzw. Stromkund*in der infra fürth gmbh sein.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
infra fürth gmbh
Abteilung Energiedienstleistungen
Leyher Straße 69
90763 Fürth
Telefon: 0911/9704-4555
Fax: 0911/9704-4556
E-Mail-Adresse: energiedienstleistung@infra-fuerth.de
Internet: www.infra-fuerth.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung