Förderprogramm: infra fürth gmbh - Förderung Elektro-Roller oder Elektro-Kleinkraftrad (Zuschuss)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Neuanschaffung von Elektro-Roller oder Elektro-Kleinkraftrad.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt Eigentümer*innen einer Wohnung, eines Wohngebäudes oder Verwalter*innen eines gesamten Objektes. Nichteigentümer*innen (z.B. Mieter*innen) müssen eine schriftliche Zustimmung des/der Eigentümer*in einreichen.
  • Der/die Antragstellende muss Strom- und/oder Erdgaskund*in (falls technisch möglich) der infra fürth gmbh sein.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Der Zuschuss ist beträgt 100 Euro je Fahrzeug.
  • Der/die Kund*in muss fünf Jahre Erdgas- bzw. Stromkund*in der infra fürth gmbh sein.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

infra fürth gmbh
Abteilung Energiedienstleistungen
Leyher Straße 69
90763 Fürth
Telefon: 0911/9704-4555
Fax: 0911/9704-4556
E-Mail-Adresse: energiedienstleistung@infra-fuerth.de
Internet: www.infra-fuerth.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Kauf eines E-Bikes / E-Rollers

Übersicht über alle Förderprogramme

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