Förderprogramm: Stadtwerke Langen - Elektrofahrzeuge (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf eines neuen Elektrofahrzeuges (PKW) oder eines Elektro-Rollers.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind allen Kund*innen gewährt, die während der nächsten fünf Jahre ihren gesamten Energiebedarf von den Stadtwerken Langen beziehen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe der Förderung ist abhängig vom gewählten Stromtarif.
- Für Elektroautos beträgt der Zuschuss für die Tarife Klassik, Premium und Öko-pur 500 Euro und für die Tarife Premium direkt und Öko-pur direkt 250 Euro.
- Die Anschaffung eines Elektrorollers wird mit einem Zuschuss von 150 Euro bzw. 75 Euro untersützt.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Langen GmbH
Weserstraße 14
63225 Langen
Telefon: 06103/595-143
Fax: 06103/595-220
E-Mail-Adresse: ru@stadtwerke-langen.de
Internet: www.stadtwerke-langen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers